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Offene Stelle intern ausschreiben oder durch Elternzeit-Rückkehrer neu besetzten

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Tom2023
Jul 2023 bearbeitet

Hallo,

in unserem Betrieb ist eine Stelle frei geworden. Als BR stehen wir nun vor der Frage, ob die Stelle gemäß der Betriebsvereinbarung erst intern und dann ggf. extern ausgeschrieben werden muss. Gleichzeitig kehrt zeitnah eine Person aus der Elternzeit zurück. Die ehemaligen Stellenanteile dieser Person sind vergeben. Somit wäre mit der Rückkehr eine Versetzung wahrscheinlich. Sowohl der AG als auch die betroffene Person wünschen sich, dass die rückkehrende Person auf die offene Stelle gesetzt werden kann.

Wir sind uns unsicher, ob wir auf eine interne Stellenausschreibung bestehen müssen, da dies der offizielle Weg ist und allen potenziell interessierten Kolleg:innen die Möglichkeit der Bewerbung so eröffnet wird. Oder ob wir der direkten Besetzung mit der Rückkehrerin zustimmen können. Bei internen Versetzungen müssen die Stellenanteiel auch nicht vorerst intern ausgeschrieben werden, oder?

Da wir keine eindeutige Anwtort finden, suchen wir auf diesem Wege nach eurer Unterstützung. Vielen Dank im Vorfeld.

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Community-Antworten (9)

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IlkaB

25.07.2023 um 11:08 Uhr

Was spricht dagegen, die offene Stelle intern auszuschreiben und der Elternzeitrückkehrer schreibt eine Bewerbung?

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Tom2023

25.07.2023 um 11:15 Uhr

Hallo IlkaB, danke für die schnelle Antwort. Da spricht nichts gegen. Meine Frage zielt dann eher darauf ab, ob es eine eindeutige Vorschrift gibt, die es einzuhalten gilt.

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rtjum

25.07.2023 um 11:36 Uhr

keine eindeutige Vorschrift, der AG muss nur einen Arbeitsplatz anbieten der dem vorherigen in Qualifikation etc entspricht.

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celestro

25.07.2023 um 11:38 Uhr

Also wenn es absolut unrealistisch ist, das die Stelle jemand anderes bekommt, finde ich eine Konstellation a la "normales Bewerbungsverfahren" total daneben.

Bezüglich "Vorschrift" ... wenn der BR die Ausschreibung gefordert hat, muss der AG ausschreiben. Tut er es nicht, könnte der BR die Besetzung der Stelle abschmettern. Wenn man die ganze Sache aber mit dem AG abspricht, wäre das ja hinfällig.

M
Moreno

25.07.2023 um 11:39 Uhr

ob es eine eindeutige Vorschrift gibt....

ja natürlich Eure BV wenn dort geregelt ist, dass alle Stellen intern ausgeschrieben werden gibt es meiner Ansicht nach keinen Grund davon abzuweichen. Oftmals ergeben sich dadurch ja auch andere Konstellationen. Der AG kann sich ja trotzdem für den Elternzeitler entscheiden.

K
Kehler

25.07.2023 um 11:39 Uhr

Eure Vorschrift steht in der BV. MAcht es so wie IIkaB es geschrieben hat.

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rtjum

25.07.2023 um 11:54 Uhr

das mit der BV hatte ich überlesen, natürlich gilt, was da drin steht. Wir haben in unserer aber geregelt, dass wenn AG und BR sich einig sind muss nicht ausgeschrieben werden.

G
ganther

25.07.2023 um 12:18 Uhr

wenn AG und BR sich einig sind, dann können sie über die BV hinweggehen und die Kollegin nach Elternzeit direkt dahin setzen. Was spricht denn dagegen?

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Tom2023

25.07.2023 um 12:57 Uhr

Vielen Dank für eure konstruktiven Beiträge. Ich denke wir haben dann alles Nötige für die Entscheidungsfindung.

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