Offene Stelle intern ausschreiben oder durch Elternzeit-Rückkehrer neu besetzten
Hallo,
in unserem Betrieb ist eine Stelle frei geworden. Als BR stehen wir nun vor der Frage, ob die Stelle gemäß der Betriebsvereinbarung erst intern und dann ggf. extern ausgeschrieben werden muss. Gleichzeitig kehrt zeitnah eine Person aus der Elternzeit zurück. Die ehemaligen Stellenanteile dieser Person sind vergeben. Somit wäre mit der Rückkehr eine Versetzung wahrscheinlich. Sowohl der AG als auch die betroffene Person wünschen sich, dass die rückkehrende Person auf die offene Stelle gesetzt werden kann.
Wir sind uns unsicher, ob wir auf eine interne Stellenausschreibung bestehen müssen, da dies der offizielle Weg ist und allen potenziell interessierten Kolleg:innen die Möglichkeit der Bewerbung so eröffnet wird. Oder ob wir der direkten Besetzung mit der Rückkehrerin zustimmen können. Bei internen Versetzungen müssen die Stellenanteiel auch nicht vorerst intern ausgeschrieben werden, oder?
Da wir keine eindeutige Anwtort finden, suchen wir auf diesem Wege nach eurer Unterstützung. Vielen Dank im Vorfeld.
Community-Antworten (9)
25.07.2023 um 11:08 Uhr
Was spricht dagegen, die offene Stelle intern auszuschreiben und der Elternzeitrückkehrer schreibt eine Bewerbung?
25.07.2023 um 11:15 Uhr
Hallo IlkaB, danke für die schnelle Antwort. Da spricht nichts gegen. Meine Frage zielt dann eher darauf ab, ob es eine eindeutige Vorschrift gibt, die es einzuhalten gilt.
25.07.2023 um 11:36 Uhr
keine eindeutige Vorschrift, der AG muss nur einen Arbeitsplatz anbieten der dem vorherigen in Qualifikation etc entspricht.
25.07.2023 um 11:38 Uhr
Also wenn es absolut unrealistisch ist, das die Stelle jemand anderes bekommt, finde ich eine Konstellation a la "normales Bewerbungsverfahren" total daneben.
Bezüglich "Vorschrift" ... wenn der BR die Ausschreibung gefordert hat, muss der AG ausschreiben. Tut er es nicht, könnte der BR die Besetzung der Stelle abschmettern. Wenn man die ganze Sache aber mit dem AG abspricht, wäre das ja hinfällig.
25.07.2023 um 11:39 Uhr
ob es eine eindeutige Vorschrift gibt....
ja natürlich Eure BV wenn dort geregelt ist, dass alle Stellen intern ausgeschrieben werden gibt es meiner Ansicht nach keinen Grund davon abzuweichen. Oftmals ergeben sich dadurch ja auch andere Konstellationen. Der AG kann sich ja trotzdem für den Elternzeitler entscheiden.
25.07.2023 um 11:39 Uhr
Eure Vorschrift steht in der BV. MAcht es so wie IIkaB es geschrieben hat.
25.07.2023 um 11:54 Uhr
das mit der BV hatte ich überlesen, natürlich gilt, was da drin steht. Wir haben in unserer aber geregelt, dass wenn AG und BR sich einig sind muss nicht ausgeschrieben werden.
25.07.2023 um 12:18 Uhr
wenn AG und BR sich einig sind, dann können sie über die BV hinweggehen und die Kollegin nach Elternzeit direkt dahin setzen. Was spricht denn dagegen?
25.07.2023 um 12:57 Uhr
Vielen Dank für eure konstruktiven Beiträge. Ich denke wir haben dann alles Nötige für die Entscheidungsfindung.
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
ÄlterWir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
Interne Stellenausschreibung obwohl die Stelle schon besetzt ist?
ÄlterLiebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine Anfrage einer Kollegin aus unserem Hause bekommen, bei der wir nicht genau wissen, wie wir damit umgehen sollen/können. Alle offenen Stellen werden
Einstellung ohne Info an den BR - was tun?
ÄlterHallo! Wir bekommen von der GL nicht genügend Infos. Jüngstes Beispiel, in einer Abt. ist intern ein MA umgesetzt worden, dadurch ist diese Stelle frei geworden. Diese Stelle sollte nicht mehr intern
Internets stellenwechsel
ÄlterEin AN, der seit 9 Jahren (inklusive Ausbildung) im Betrieb in Abteilung A beschäftigt ist, bewirbt sich intern auf eine Stelle die für Abteilung B ausgeschrieben ist. Die Stelle in Abteilung B ist au