Ein AN, der seit 9 Jahren (inklusive Ausbildung) im Betrieb in Abteilung A beschäftigt ist, bewirbt sich intern auf eine Stelle die für Abteilung B ausgeschrieben ist. Die Stelle in Abteilung B ist auf 2 Jahre befristet (Vertretung wg Schwangerschaft und elternzeit)
Die Bezeichnung für die bisherige Stelle in Abteilung A und und die ins Auge gefasste Stelle B sind nicht gleich und die Aufgabengebiete wären teilweise unterschiedlich auch wenn es Parallelen gibt.

1.Frage: Kann der AG, so er den AN tatsächlich auf der ausgeschriebenen Stelle in Abteilung B beschäftigen will, gleichwohl die 2-jährige Befristung in den Arbeitsvertrag aufnehmen? Bleibt das unbefristete Arbeitsverhältnis dann trotzdem bestehen weil man hab "nur" intern wechselt?

2.Frage: Wenn sich in 2 Jahren herausstellt, dass die Stelle in Abteilung B tatsächlich wegfällt, steht der AN dann gegebenenfalls vor dem Problem einer betriebsbedingten Kündigung?

3.Frage: Wie verhält es sich wenn man in der Zeit dann schwanger wird? Sprich AN hat intern von unbefristeter Stelle auf befristete Stelle gewechselt?Bleibt das Arbeitsverhältnis ohne Einschränkung bestehen und wo wird dies dann nach Ablauf des Mutterschutzes und Elternzeit dann fortgeführt?

Danke