W.A.F. LogoSeminare

Internets stellenwechsel

F
FabioV
Jan 2018 bearbeitet

Ein AN, der seit 9 Jahren (inklusive Ausbildung) im Betrieb in Abteilung A beschäftigt ist, bewirbt sich intern auf eine Stelle die für Abteilung B ausgeschrieben ist. Die Stelle in Abteilung B ist auf 2 Jahre befristet (Vertretung wg Schwangerschaft und elternzeit) Die Bezeichnung für die bisherige Stelle in Abteilung A und und die ins Auge gefasste Stelle B sind nicht gleich und die Aufgabengebiete wären teilweise unterschiedlich auch wenn es Parallelen gibt.

1.Frage: Kann der AG, so er den AN tatsächlich auf der ausgeschriebenen Stelle in Abteilung B beschäftigen will, gleichwohl die 2-jährige Befristung in den Arbeitsvertrag aufnehmen? Bleibt das unbefristete Arbeitsverhältnis dann trotzdem bestehen weil man hab "nur" intern wechselt?

2.Frage: Wenn sich in 2 Jahren herausstellt, dass die Stelle in Abteilung B tatsächlich wegfällt, steht der AN dann gegebenenfalls vor dem Problem einer betriebsbedingten Kündigung?

3.Frage: Wie verhält es sich wenn man in der Zeit dann schwanger wird? Sprich AN hat intern von unbefristeter Stelle auf befristete Stelle gewechselt?Bleibt das Arbeitsverhältnis ohne Einschränkung bestehen und wo wird dies dann nach Ablauf des Mutterschutzes und Elternzeit dann fortgeführt?

Danke

42204

Community-Antworten (4)

C
Challenger

27.12.2017 um 02:54 Uhr

Der AN sollte sich auf jeden Fall schriftlich zusichern lassen, dass er nach Ablauf der 2 Jahre wieder auf seine bisherige Stelle zurückkehren kann. Ob der AN in diesen zwei Jahren jedoch schwanger werden kann, hätte ich so meine Zweifel.

C
celestro

27.12.2017 um 11:20 Uhr

"Ob der AN in diesen zwei Jahren jedoch schwanger werden kann, hätte ich so meine Zweifel."

Warum ? Denn es wird sich ja vermutlich um eine Frau handeln, sonst käme man nicht auf die Idee, danach zu fragen.

M
Matze

27.12.2017 um 16:41 Uhr

Alles Frage der Vertragsgestaltung. In meinem Betrieb würde hierfür ein neuer Vertrag vereinbart. Im harten Fall fallen alle bisherigen Vergünstigungen aus dem vorherigen Vertrag weg. Auch eine Befristung wäre dann möglich. Eine "betriebsbedingte Kündigung" ist garnicht nötig, weil der Vertrag durch die Sachbefristung "Schwangeren-/Elternzeitvertretung" einfach ausläuft. Wie Challanger schon schrieb, lasse die Vergünstigungen des vorherigen Vertrag (z.B. Rückkehr in die bisherigen Vertragsbedingungen/alter Arbeitsplatz) in den Vertrag mit aufnehmen. Viel Erfolg.

C
celestro

27.12.2017 um 16:50 Uhr

Ich werfe mal "befristete Versetzung" in den Raum.

Ihre Antwort