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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aus dem Homeoffice zur Betriebsversammlung

S
S.S.
Jul 2023 bearbeitet

Wir stehen immer wieder vor dem Problem, dass Mitarbeitenden im Homeoffice nicht zu unserer Betriebsversammlung kommen können.

Vor Ort gibt es nicht mehr genug Arbeitsplätze, damit alle Mitarbeitenden gleichzeitig vor Ort arbeiten könnten. Berechtigterweise sagen dann viele, dass sie nicht extra auf ihre Kosten gefahren kommen und wieder zurückfahren und diese fehlende Zeit abends rausarbeiten müssen, während andere vor Ort diese Problematik nicht haben.

Eigentlich muss aber doch der Arbeitgeber es jedem Mitarbeitenden ermöglichen an der Betriebsversammlung teilzunehmen ohne Nachteile daraus zu haben.

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Community-Antworten (7)

I
IlkaB

19.07.2023 um 11:40 Uhr

Der Arbeitgeber ermöglicht es doch. Jeder kann teilnehmen - er muss nur seinen Hintern für die Dauer der BV in die Firma bewegen. Wie wichtig die Inhalte der Veranstaltung jedem sind, muss jeder für sich entscheiden.

Eine Entscheidungshilfe ist bei uns immer die Tagesordnung, die der Betriebsrat rausgibt, wo nicht nur die Redner, sondern auch die Themen des BR und evtl. Gäste und ihre Themen aufgelistet sind.

Der Arbeitsweg und die damit verbundenen Fahrkosten sind immer die Sache des Arbeitnehmers. Warum sollte es für die Kollegen, die mal ihr Homeoffice verlassen, anders sein?

M
Moreno

19.07.2023 um 11:54 Uhr

Der Arbeitsweg und die damit verbundenen Fahrkosten sind immer die Sache des Arbeitnehmers. Warum sollte es für die Kollegen, die mal ihr Homeoffice verlassen, anders sein? Zitat jutta

Vielleicht weil ihr Arbeitsplatz zuhause ist? Wenn wegen einer BV Fahrkosten entstehen sind diese vom AG zu vergüten.

S
S.S.

19.07.2023 um 11:56 Uhr

Genau, die Fahrtkosten der Werke zur Versammlungsstätte sind nämlich zu übernehmen. Hier bekommen die Mitarbeiter auch die Zeit bei uns bezahlt. Wenn ein Mitarbeiter aber gar nicht die Chance bekommt, im Betrieb vor Ort zu arbeiten, obwohl er das möchte ( herrscht keine Homeofficepflicht ) dann finde ich es schwierig. Verstehe auch die Mitarbeiter, dass sie sagen, ich komme nicht nur für die Versammlung 50 km einfache Strecke gefahren und fahre danach direkt wieder heim und muss das dann noch abends wieder raus arbeiten.

T
takkus

19.07.2023 um 12:35 Uhr

Wenn ich mich recht erinnere, ist die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung einschließlich zusätzlicher Wegezeiten als Arbeitszeit zu vergüten (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Durch die Teilnahme an der Betriebsversammlung darf niemand einen finanziellen Schaden erleiden. Somit sollte die Zeit auch nicht nachzuarbeiten sein.

I
IlkaB

19.07.2023 um 13:22 Uhr

Homeoffice bzw. Mobiles Arbeiten ist nicht gleich Telearbeit. Nur bei der Telearbeit ist der Arbeitsplatz zuhause.

M
Moreno

19.07.2023 um 14:06 Uhr

@Ilka

Wenn ein Mitarbeiter aber gar nicht die Chance bekommt, im Betrieb vor Ort zu arbeiten, obwohl er das möchte Zitat S.S.

K
Kehler

20.07.2023 um 09:53 Uhr

Die Zeit von zuhause bis man wieder zu Hause ist, ist Arbeitszeit. Ebenso müssen die Fahrtkosten bezahlt werden.

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