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Kündigungsschutzgesetz / Gesetz v. 09.07.1926

M
Mercyful
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage. Und zwar gibt es noch AV bei uns, die sich auf ein Gesetz v. 09.07.1926 (verlängerte Kündigungsfristen für länger als 5 Jahre beschäftigte, mindestens 30 Jahre alte Angestellt) bezieht.

Habe in unseren Schulungen aber von diesem Gesetzt noch nichts gehört, ist das denn noch gültig ? Nach unseren Recherchen ist das nicht mehr anwendbar, oder ?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

26.01.2017 um 10:55 Uhr

Das neuere Gesetz schlägt das ältere.

Alle geltenden Gesetze findest Du unter www.gesetze-im-internet.de

mindestens 30 Jahre alte Angestellt< diese Regelung wäre auf jeden Fall heutzutage nicht mehr gültig, da sie Altersdiskriminierend ist.

Ich würde an Eurer stelle davon ausgehen das § 622 BGB anzuwenden ist (der tarifliche und vertragliche Ausnahmen zulässt).

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