habe da mal eine Frage. Und zwar gibt es noch AV bei uns, die sich auf ein Gesetz v. 09.07.1926 (verlängerte Kündigungsfristen für länger als 5 Jahre beschäftigte, mindestens 30 Jahre alte Angestellt) bezieht.
Habe in unseren Schulungen aber von diesem Gesetzt noch nichts gehört, ist das denn noch gültig ? Nach unseren Recherchen ist das nicht mehr anwendbar, oder ?
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