Kündigungsschutzgesetz / Gesetz v. 09.07.1926
Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage. Und zwar gibt es noch AV bei uns, die sich auf ein Gesetz v. 09.07.1926 (verlängerte Kündigungsfristen für länger als 5 Jahre beschäftigte, mindestens 30 Jahre alte Angestellt) bezieht.
Habe in unseren Schulungen aber von diesem Gesetzt noch nichts gehört, ist das denn noch gültig ? Nach unseren Recherchen ist das nicht mehr anwendbar, oder ?
Community-Antworten (1)
26.01.2017 um 10:55 Uhr
Das neuere Gesetz schlägt das ältere.
Alle geltenden Gesetze findest Du unter www.gesetze-im-internet.de
mindestens 30 Jahre alte Angestellt< diese Regelung wäre auf jeden Fall heutzutage nicht mehr gültig, da sie Altersdiskriminierend ist.
Ich würde an Eurer stelle davon ausgehen das § 622 BGB anzuwenden ist (der tarifliche und vertragliche Ausnahmen zulässt).
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