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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gleitzeitkonto Kappung Stunden

EM
Elke M.
Jul 2023 bearbeitet

Hallo, Hoffe ihr könnt helfen. Wir haben eine Betriebsvereinbarung über Gleitzeit bzw. wir haben ein Gleitzeitkonto mit flexibler Arbeitszeit . Nach 38 Stunden werden die Stunden zum Monatsende gekappt und nicht ausbezahlt. Wir haben aber auch eine Vereinbarung zur Beantragung von Mehrarbeit, rein praktisch stellt diesen Antrag der Mitarbeitende, laut BV ist es jedoch angeordnete Mehrarbeit durch den Vorgesetzten. Jetzt meine Frage, da diese Vereinbarung ja gut für uns ist. Besteht die Gefahr dass die Stunden laut dem neuen EU-Gesetz ausbezahlt werden müssten (wir haben Angst, das dann die Gleitzeitregelung durch den Arbeitgeber gekündigt würde, was niemand will)? Ist also unsere Betriebsvereinbarung mit der Kappung zulässig - darf man dies noch so vereinbaren? Würde mich sehr über eine Info mit entsprechenden Argumenten freuen! Vielen Dank schon mal.

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Community-Antworten (5)

C
celestro

16.07.2023 um 15:10 Uhr

Ist das ein und dasselbe Konto?

EM
Elke M.

16.07.2023 um 15:40 Uhr

Nein, die 38 h sind quasi das Gleitzeitkontigent. Mehrarbeit ist separat zu beantragen und kann vorrangig in Freizeit aber auch in Geld abgegolten werden. Natürlich kann der Arbeitbehmer dann nicht mehr pro Monat als gemäß Arbeitszeitgesetz an Stunden leisten

C
celestro

16.07.2023 um 16:06 Uhr

Welches neue EU-Gesetz ist denn dann gemeint? Und fürchtest Du, dass das normale Gleitzeitkonto ausbezahlt werden müsste?

EM
Elke M.

16.07.2023 um 17:02 Uhr

Ja, die aus dem gleitzeitkontigent

C
celestro

16.07.2023 um 18:07 Uhr

Ich wüsste jetzt nicht, wieso das so kommen sollte. Mir ist da nichts bekannt, was in diese Richtung gehen könnte.

Das hier:

https://www.dgb.de/themen/++co++cce90722-6470-11ea-a656-52540088cada

meinst Du aber nicht, oder?

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