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Aber die Gewerkschaft sagt was anderes....

A
Abgenix
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,alle zusammen! Wir bereiten gerade unsere ersten Betriebsvereinbarungen vor. Eine bezieht sich auf die Vergütung von geleisteter Mehrarbeit.Wir wollen die Zuschläge in % festschreiben.Nun sagt unsere zuständigen IG,das wir uns damit über einen bestehenden Tarifvertrag hinwegsetzen würden,in dem das bereits geregelt sei. Stimmt auch,so ein Dokument existiert. Aber unser AG ist nicht tarifgebunden und "lehnt" sich lt.eigener Aussage angeblich an den TV an. Was so nicht richtig ist. Was können wir machen? Eine BV wie vorgesehen?

Danke schon mal für Eure Hilfe!

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

25.01.2017 um 20:17 Uhr

Tja - da gibt es nun mal den § 77.3 BetrVG.

Vereinbart doch, dass der AG sich in der Frage nicht nur anlehnt, sondern den Tarif anwendet.

Besser ihr sorgt für genügend Gewerkschaftsmitglieder, um einen Haustarif zu erstreiten.

C
Challenger

26.01.2017 um 13:35 Uhr

Tach auch, was Ihr machen könnt ist ganz einfach. Das Zauberwort heißt Zustimmungsverweigerung. Nach §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG hat der BR ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Hier befindet Ihr Euch mit dem AG auf Augenhöhe. Wenn Ihr die Zustimmung für Mehrarbeit verweigert, braucht Ihr diese nicht einmal begründen. Entweder der AG verhandelt mit Euch, oder er muß die Einigungsstelle anrufen und das wird teuer. Denn für das, was die Einigungsstelle kosten würde, kann er "jede Menge" Zuschläge zahlen.

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