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2 Betriebsratswahlen?

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Classic
Nov 2016 bearbeitet

Hallo eine Kollegin die der Gewerkschaft(Kollegin A) angehört hat mit bekommen das sich in unserem Betrieb 3 Frauen(ohne Gewerkschaft /Kollegin B ) zusammen gesetzt haben um eine Betriebsrat wahl zu organisieren. Kollegin A ist die einzigste bis jetzt in unserem Betrieb mit Gewerkschaft gewesen. Uns konnte sie nicht überreden dort auch ein zutretten. Wollte aber das die Betriebsratssache über die Gewerkschaft läuft! Was wir aber nicht wollten. So hat sie 2 andere Kolleginen überredet mit ihr zu Gewerkschaft zu gehen damit die sich dort um alles kümmern. Nun wollten wir heute unsere Einladung zur Versammelung aufhängen an das schwarze Bett und musten sehen das die Gewerkschaft schon eine Einladung hängen hatte! Wir stehen jetzt da mit unseren Zetteln und wollten das im Betrieb 3 Tage vor der Gewerkschaft machen! Dürfen wir unsere Zettel jetzt auch noch aufhängen oder zählt jetzt nur die Einladung der Gewerkschaft? Und was passiert wenn wir trotzdem wählen? Kann die Gewerkschaft die wahl dann anfechten ?

4.049024

Community-Antworten (24)

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rtjum

08.03.2011 um 16:08 Uhr

Hallo,

2 BR-Wahlen gleichzeitig geht nicht!

Wofür das jetzt auch noch machen. Die Gewerkschaft weiß wie man das machen muß, also rechtlich einwandfrei. Geht auf die Versammlung und macht das mit der GEW zusammen! Laßt euch in den Wahlvorstand wählen dann seid ihr erstmal bei allen Dingen dabei und informiert. Dann Schulung des Wahlvorstandes beschließen, so wißt ihr dann selbst wie alles funktioniert.

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DocPille

08.03.2011 um 16:35 Uhr

darf ich fragen welche Gewerkschaft??

ich finde so etwas unter aller ... , das ist nichts anderes als stimmenfang der GW. Wenn Kollegen schon etwas eingeleitet haben , oder es in absehbarer zeit vorhatten dann macht man so etwas nicht.

nur meine meinung,unser Betrieb ist gott sei dank gewerkschaftsfrei

nun bin ich aber mal gespannt was kommt.

P
Petrus

08.03.2011 um 16:56 Uhr

Doc: Naja, wer weiß, ob Koll. A der GEW erzähltg hat, dass Koll. B und Koll.C gerade ebenfalls zur Wahlversammlung einladen wollen...

Classic: Auch wenn euer Ärger verständlich ist - es ist erstmal egal, wer zur Versammlung einlädt. Der Wahlvorstand wird ja von den MA gewählt - da kannst Du immer noch dabei sein... Wieviele MA seid ihr eigentlich (wichtig für das Wahlverfahren). Falls ihr im vereinfachten Verfahren wählt: Denkt dran, dass ihr in dieser Wahlversammlung euren regelkonformen Wahlvorschlag einreichen müsst. (vgl. §28 WO)

S
Saxonia

08.03.2011 um 17:02 Uhr

Hallo,

es ist letztendlich egal, wer zu der Versammlung einlädt. Wichtig ist doch, dass Ihr einen BR wählen wollt, um Eure Interessen vertreten zu können. Eure GF würde sich freuen, schon vor dem Einsetzen des Wahlvorstandes mitzukriegen, dass keine Einigkeit unter den MA bezügl. eines BR besteht...

Also bleibt Euch nur, an der Versammlung teilzunehmen und für den WV zu kandidieren, auch wenn die einladende Gewerkschaft vielleicht schon mit Vorschlägen kommt. Ihr werdet ja sehen, wen die teilnehmenden Arbeitnehmer wählen.

Wahlvorstand und BR sind Gremien, in denen man miteinander und nicht gegeneinander arbeiten sollte. Ihr vertretet letztendlich, wenn Ihr in den BR gewählt werden solltet, auch die Kollegin A und umgekehrt...

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Mainpower

08.03.2011 um 19:42 Uhr

@docpille, unser Betrieb ist gott sei dank gewerkschaftsfrei. Bei so einer Aussage geht mir der Hut hoch! Aber die vergünstigungen wie die fünf Tage Woche , den geregelten Urlaubsanspruch, das Weihnachtsgeld , Urlaubsgeld und und und werden gerne genommen. Das nehmen wir alles in Anspruch zum Wohle der Mitarbeiter. Wer hat´s erstritten??

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delagundula

08.03.2011 um 20:04 Uhr

Sarkasmus Modus an docpille ...wer sonst ? Sarkasmus Modus aus

Mainpower...ruhig Blut ... Es gibt ja viele anderst denkende.

Mit KOLLEGIALEM Gruß dela :-)

C
Classic

08.03.2011 um 20:53 Uhr

Wir sind knapp unter 100 Leute ! Stimmt es eigendlich das die Gewerkschaft die Räumlichkeiten und die Uhrzeit bestimmen kann zum ersten Treffen und wir dort hin "müssen" Oder kann die Belegschaft auch sagen sie möchte sich lieber in der Firma oder an einen Neutralen Ort treffen ? Zu einer Uhrzeit die zum Arbeitsrhytmus passt ? Danke schon mal für eure antworten

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DocPille

09.03.2011 um 08:22 Uhr

@mainpower

es ist ja gut das die GW solche leute wie dich hat,immer brav seinen Beitrag zahlen,und wenn man sie dann braucht sind sie nicht da.

hast du die vergünstigungen erstritten,ne das waren andere.

man sollte erst versuchen zu erfragen ob eventuell jemand mit der Gewerkschaft Schwierigkeiten hatte??

Umsonst verlassen nicht ca.500MA die GW

N
niemand

09.03.2011 um 09:23 Uhr

Verdammt noch mal, was soll hier die Hetze gegen die Gewerkschaft. Die werden schon noch genug Gegenwind von anderer Seite bekommen wenn der Arbeitgeber erst mal weiß daß ein BR gewählt werden soll. Dann werden alle froh sein daß die Gewerkschaft dabei ist und im Falle eines Falles die Rechte der Mitarbeiter erstreitet.

@ docpille mein herzliches Beileid. Da sind wohl 500 Leute ganz schlecht beraten worden.

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rtjum

09.03.2011 um 09:56 Uhr

@niemand

"im Falle eines Falles die Rechte der Mitarbeiter erstreitet"

Das ist es ja eben, was zu häufig nicht passiert! Bei uns waren es vor einigen Jahren "nur" 10 Kollegen die ausgetreten sind weil die GEW sie nicht nur schlecht beraten sondern auch verarscht hat. Zusätzlich ist damals unser kompletter BR ausgetreten. Leider, leider, leider gibt es sehr viele negative Beispiele wo z.B. GEW-.Sekretäre sich "profilieren" wollen usw.

Trotzdem ist die GEW wichtig und richtig!

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Petrus

09.03.2011 um 10:22 Uhr

@Classic

Stimmt es eigendlich das die Gewerkschaft die Räumlichkeiten und die Uhrzeit bestimmen kann

Der Einladende sollte das schon festlegen (Wer denn sonst?). Und mit den Räumlichkeiten - naja... Gäbe es denn einen geeigneten Raum, der 100 MA fasst, im Betrieb? Ist der Raum so weit weg vom Betrieb?

zum ersten Treffen

Was denn jetzt? "Erstes Treffen" oder Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes?

und wir dort hin "müssen"

Es muss niemand zu einer Betriebsversammlung. Man darf auch ganz normal weiterarbeiten. Nur wer nicht kommt, kann auch nicht mitreden / -wählen.

Oder kann die Belegschaft auch sagen sie möchte sich lieber in der Firma oder an einen Neutralen Ort treffen?

Wo (und in welcher Entfernung zum Betrieb) soll es denn stattfinden? Gibt es geeignete Räume für 100 MA im Betrieb? Bei einem "neutralen Ort" kommt sofort die Frage, wer den anmietet, erstmal bezahlt und dann das Geld beim Chef einklagt...

Zu einer Uhrzeit die zum Arbeitsrhytmus passt?

Betriebsversammlung ist Arbeitszeit. Und was heißt für Dich: Passt nicht zum Arbeitsrhythmus?

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Classic

09.03.2011 um 10:53 Uhr

@Petrus Ja im Betrieb wäre platz für so viele Leute. Einige von uns haben einen Weg von rund 50 Kilometer von zu Hause bis zur Arbeit. Schicht ist bei uns im Betrieb um 14:30 Uhr die Versammlung soll im 18:30 Uhr in den Räumen der Gewerkschaft sein! Diese liegt zwar Zentral in der City aber Parkplätze gibt es nur gegen Gebühr. Und wer fährt erst nach hause um dann noch mal zurück zu kommen? Ich glaube mal die wenigsten. Chef hat bei der Gewerkschaft angerufen und gefragt ob man eine andere Räumlichkeit und eine andere Uhrzeit nehmen könnte und bekam ein klares NEIN!

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Petrus

09.03.2011 um 11:10 Uhr

Wenn der Chef mit Deiner Begründung, drei MA, die einen anderen Ort (Werkskantine) und Zeitpunkt (12:30-14:30) vorschlagen, und §44 BetrVG im Rücken zum ArbG geht, könnte es sein, dass ein Arbeitsrichter seiner Meinung ist...

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rkoch

09.03.2011 um 11:29 Uhr

die Versammlung soll im 18:30 Uhr in den Räumen der Gewerkschaft sein!

DAS sollte eigentlich die ganz große Ausnahme sein. Betriebsversammlungen (und dazu gehört auch diese Versammlung - §17 (2) BetrVG) finden a) während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung ZWINGEND erfordert (§44 BetrVG). Das ist eine ZWINGENDE Regelung von der NUR abgewichen werden darf, wenn diese Abweichung durch die Eigenart des Betriebes erzwungen wird. Das liegt bei Euch IMHO NICHT vor. Ein Verstoß gegen dieses Gebot hat u.U. die Unwirksamkeit der gesamten BR-Wahl zur Folgen wenn die Wahl angefochten wird! b) i.d.R. in den Räumen des Betriebes statt wenn geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

Zwar wird der Schichtbetrieb ZWINGEND erfordern, das die Betriebsversammlung zumindest zum Teil bzw. für eine Schicht außerhalb deren persönlicher Arbeitzeit stattfindet, das rechtfertigt aber nicht, das die Versammlung so gelegt wird, das eine der beiden Schichten extra herfahren muss. Vielmehr muss die Betriebsversammlung so gelegt werden, das die AN nahtlos vor bzw. nach der Versammlung ihre Arbeit aufnehmen können. Zweckmäßig wäre wohl ein Zeitpunkt knapp vor dem Schichtwechsel.

Dazu ein Zitat aus DKK (Kommentar zum BetrVG): Entschließt sich der BR in einem Zwei-Schicht-Betrieb dazu, eine Vollversammlung durchzuführen, so kann er das in der Weise machen, dass die Versammlung gegen Ende der ersten Schicht beginnt und in die zweite Schicht hineinragt, so dass die AN der beiden Schichten jeweils nur einen Teil ihrer Freizeit opfern müssen (zu eng LAG Niedersachsen 30. 8. 82, DB 83, 1312, das in einem Schichtbetrieb ausschließlich diese Form der Durchführung der Betriebsversammlung für zulässig hält; ähnlich LAG Schleswig-Holstein 30. 5. 91, DB 91, 2247 = AiB 91, 390 mit kritischer Anm. Grimberg). Der BR kann aber auch so verfahren, dass die Vollversammlung für die eine Schicht in die Arbeitszeit fällt, während sie für die andere Schicht außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.

Das die Versammlungen in den Räumen des Betriebes stattfinden ergibt schon wegen dem oben gesagten (Übergang in die Arbeit) und auch schon deshalb weil der AG sonst die Fahrtkosten übernehmen müsste (§44 (1) letzter Satz BetrVG) wozu er nicht gezwungen werden kann wenn nicht ein zwingender betrieblicher Grund vorliegt. Eine ZWINGENDE Vorschrift gibt es zwar nicht, wenn aber trotz der Möglichkeit die Versammlung im Betrieb abzuhalten ABSICHTLICH ein Ort außerhalb des Betriebes gewählt wird, noch dazu ein nicht neutraler Ort, so hat das auf jeden Fall den Anschein der Wahlbeeinflussung - und das ist sogar STRAFBAR (§119 (1) BetrVG)! Ich würde auch anzweifeln, das der AG den AN für die ANFAHRT zur Versammlung oder gar für die Versammlung überhaupt den Lohn fortzahlen muss. Schließlich hat er keine Möglichkeit festzustellen WIE LANGE die Versammlung gedauert hat! Insofern gibt es auch ein finanzielles Problem (wie viel Zeit muss der AG den AN zahlen)

Insofern: Der Gewerkschaft klar machen, das sie mit dieser Einladung GEGEN GESETZ VERSTÖSST! Im Zweifelsfalle könnt ihr als AN das ArbG anrufen (Beschlußverfahren -> Rechtsantragsstelle) um Klären zu lassen ob die Gewerkschaft eine Einladung dieser Art durchführen darf! Auf KEINEN Fall eine zweite Betriebsversammlung ausrufen, so lange die erste funktionell gültig ist, damit stellt Ihr Euch ebenfalls gegen Gesetz.

M
Mainpower

09.03.2011 um 12:10 Uhr

@docpille, ich würde Euch empfehlen den Mitarbeitern zu erklären dass sie nur noch den gesetzlichen Urlaub bekommen. Da Ihr ja Gott sei dank gewerkschaftslos seiid dürfte das ja keine schwierigkeit sein. Euren Chef freuts auch. Weihnachtsgeld wollt Ihr natürlich auch nicht. Es gibt noch mehr Beispiele, bin mal gespannt ob die MA immer noch froh sind Gewerkschaftsfrei zu sein. Ach ja, die Lohnerhöhungen gelten für Euch natürlich auch nicht. Gott sei Dank.

U
Ulrik

09.03.2011 um 12:20 Uhr

@mainpower Was ist denn eigentlich das Problem?? Du findest Gewerkschaft gut. Toll, ist deine Meinung. Der doc findet die Gewerkschaft nicht gut. Auch toll, seine Meinung. Diese Meinung, bzw. dieses Empfinden hängt doch bei jedem davon ab, welche Erfahrungen er gemacht hat.

Und ganz ehrlich, der Vergelich mit den Urlauben und den Lohnerhöhungen ist, gelinde gesagt, schrott. Erstritten haben das weder Du noch deine heutigen Vertreter der Gewerkschaft. Das waren auch andere. Und nur weil jemand mit einer Institution nicht einer Meinung ist, warum sollte er dann nicht trotzdem das nutzen, was für alle gemacht ist??

Wir sind uns wohl alle einig, daß der kleine Österreicher damals (33) nicht gerade der tollste Mann auf Erden war. Aber die Autobahnen, die er gebaut hat, und den Mutterschutz, den er eingeführt hat, den nutzen eheute auch brav alle.

M
Mainpower

09.03.2011 um 12:49 Uhr

@Ulrik, Urlaub und LohnerhöHung haben die Gewerkschaften erstritten. Wenn auch schon etwas länger her, was den Urlaub betrifft. Lohnerhöhung wird gerade eben wieder von der Gewerkschaft verhandelt. Also ganz aktuell und meine heutigen Vertreter! Übrigens, die wöchentliche Arbeitszeit haben auch meine damaligen aktuellen Vertreter erfolgreich verhandelt.

D
DocPille

09.03.2011 um 12:55 Uhr

@Mainpower

wer was wann erstritten hat, ist mir sowas von wurscht.Das die kollegen von uns damals,vor meiner Zeit übrigends,der GW den Rücken gekehrt haben verstehe ich voll und ganz. Wo war denn die GW als unsere Werke geschlossen wurden,wo war sie denn als reduziert wurde. Lohnerhöhung 2,..% auf den Tariflohn? aber Beitrag für die GW 1% vom gesamtbrutto?

und du solltest deinen Kollegen erklären das sie ab sofort nur noch nach Tarif gezahlt werden.

hebt sich bei uns fast gegenseitig auf.

Z
Zeppelin

09.03.2011 um 13:06 Uhr

docpille weist du was , mit Leuten denen sowas Wurscht ist habe ich gerade zu tun , man könnte verzweifeln über soviel Unsinn . Wer meint heute ohne sich zu organisieren etwas erreichen zu können hat aber sowas von keine Ahnung .

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DocPille

09.03.2011 um 13:09 Uhr

@Zeppelin

auch dir ein dankeschön,ich dachte wir leben in einem freien Land.

N
niemand

09.03.2011 um 13:25 Uhr

Es macht hier trotzdem keinen Sinn hier den Streit über Gewerkschaften zu führen. Es kann aber wohl keiner widersprechen, daß schon viele bei der Gründung eines Betriebsrates gescheitert sind wenn sie keine Gewerkschaft dabei hatten. Das wichtigste ist daß hier Wahlen zustande kommen. Die Gewerkschaft kann das und wird sich nicht einschüchtern lassen. Welche Listen nachher die BR Wahlen gewinnen wird sich dann zeigen. Das schlimmste ist aber ein Betrieb ohne Betriebsrat oder mit einem vom Arbeitgeber gesteuerten Betriebsrat der nur dazu dient die Interessen des AG in Betriebsvereinbahrungen zu fassen.

D
DocPille

09.03.2011 um 14:22 Uhr

@Niemand

ich gebe dir vollkommen recht,natürlich wird dort ein BR benötigt,ich habe nie etwas anderes geschrieben. Aber wenn man diesen Beitrag richtig verfolgt hat,ist doch zu erkennen das die GW hier mal wieder die Muskeln spielen lässt. Warum um 18.30Uhr nach der Arbeitszeit,warum nicht in der firma,wenn der Chef das schon anbietet,fragen über fragen,die mir sicher mainpower beantworten wird.

R
rkoch

09.03.2011 um 15:03 Uhr

Immer wieder faszinierend wie sich ein Thread aufbläht wenn es um Pro/Kontro GEW geht...

Warum um 18.30Uhr nach der Arbeitszeit,warum nicht in der firma,wenn der Chef das schon anbietet,fragen über fragen

Das wird keiner beantworten können. Vielleicht ist es falsch verstandener Aktionismus des Bevollmächtigten, Vielleicht ist es einfach ein Missverständnis der Sekretärinen Vielleicht wollte die Kollegin A aus dem Betrieb das explizit so haben Wer weiß?

Aber es IST auf jeden Fall FALSCH! Und das sollte auch die GEW einsehen.... Zumindest wenn man mit meinen Argumenten kommt.

D
DocPille

09.03.2011 um 15:26 Uhr

@rkoch

du schreibst mir ,ulrik natürlich auch , aus der seele

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