Erstellt am 25.01.2017 um 11:22 Uhr von gironimo
Ihr erinnert den AG nachdrücklich an seine Informationspflichten aus §§ 90 u. 92 BetrVG.
Erstellt am 25.01.2017 um 11:50 Uhr von RealFacts
auch wenn der Abteilungsleiter es nur kommissarisch machen wird, wäre das auch anhörungspflichtig? sprich der GF kann sagen, es ist nur kommissarisch bis eine Lösung gefunden ist (und das wird dann diese Lösung sein)
Erstellt am 25.01.2017 um 13:07 Uhr von Pickel
Ob es überhaupt anhörungspflichtig ist, kann aufgrund der bekannten Fakten nicht beurteilt werden.
Erstellt am 25.01.2017 um 14:14 Uhr von gironimo
ausnahmsweise gebe ich P. mal recht.
Da muss man schon mehr wissen - und darum muss der BR seinen Anspruch auf "rechtzeitige und umfassende" Information einfordern