Abteilungen zusammengefügt: Anhörung?
Unser Geschäftsführer hat zwei Abteilungen zu einer Sitzung eingeladen. Wir vermuten er wird die zwei Abteilungen zusammenführen mit nur einem Chef (statt zwei, der zweite Chef scheidet aus).
Es handelt sich um eine leitende Position (Führungskraft). Sollte es kommen wie wir denken, was mach der Betriebsrat. Wir sind nicht angehört worden.
Community-Antworten (4)
25.01.2017 um 12:22 Uhr
Ihr erinnert den AG nachdrücklich an seine Informationspflichten aus §§ 90 u. 92 BetrVG.
25.01.2017 um 12:50 Uhr
auch wenn der Abteilungsleiter es nur kommissarisch machen wird, wäre das auch anhörungspflichtig? sprich der GF kann sagen, es ist nur kommissarisch bis eine Lösung gefunden ist (und das wird dann diese Lösung sein)
25.01.2017 um 14:07 Uhr
Ob es überhaupt anhörungspflichtig ist, kann aufgrund der bekannten Fakten nicht beurteilt werden.
25.01.2017 um 15:14 Uhr
ausnahmsweise gebe ich P. mal recht.
Da muss man schon mehr wissen - und darum muss der BR seinen Anspruch auf "rechtzeitige und umfassende" Information einfordern
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