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Abteilungen zusammengefügt: Anhörung?

R
RealFacts
Jan 2018 bearbeitet

Unser Geschäftsführer hat zwei Abteilungen zu einer Sitzung eingeladen. Wir vermuten er wird die zwei Abteilungen zusammenführen mit nur einem Chef (statt zwei, der zweite Chef scheidet aus).

Es handelt sich um eine leitende Position (Führungskraft). Sollte es kommen wie wir denken, was mach der Betriebsrat. Wir sind nicht angehört worden.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

25.01.2017 um 12:22 Uhr

Ihr erinnert den AG nachdrücklich an seine Informationspflichten aus §§ 90 u. 92 BetrVG.

R
RealFacts

25.01.2017 um 12:50 Uhr

auch wenn der Abteilungsleiter es nur kommissarisch machen wird, wäre das auch anhörungspflichtig? sprich der GF kann sagen, es ist nur kommissarisch bis eine Lösung gefunden ist (und das wird dann diese Lösung sein)

P
Pickel

25.01.2017 um 14:07 Uhr

Ob es überhaupt anhörungspflichtig ist, kann aufgrund der bekannten Fakten nicht beurteilt werden.

G
gironimo

25.01.2017 um 15:14 Uhr

ausnahmsweise gebe ich P. mal recht.

Da muss man schon mehr wissen - und darum muss der BR seinen Anspruch auf "rechtzeitige und umfassende" Information einfordern

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