W.A.F. LogoSeminare

Kündigungen bei Abteilungsschließung

FB
Fritz Brause
Jan 2018 bearbeitet

Moin zusammen. Bei uns in der Firma werden zum ende des Jahres 2 Abteilungen geschlossen. Wir haben aber in diesen Abteilungen Mitarbeiter, die eigentlich laut Arbeitsvertrag anderen Abteilungen angehören. Kann mein Arbeitgeber diese Mitarbeiter auch entlassen? Sie gehören ja laut Vertrag nicht zu diesen Abteilungen. Oder zählen sie trotzdem dazu weil sie schon lange in diesen Abteilungen beschäftig waren. Es sind 2 kleine Abteilungen die geschlossen werden. Kündigungen wurden bei 10 Mitarbeitern ausgesprochen. MfG Fritz

67204

Community-Antworten (4)

W
WillsWissen

04.12.2017 um 11:47 Uhr

Hallo Fritz, kann es sein, dass deine Kollegen vor langer Zeit versetzt wurden und sich niemand darum gekümmert hat? Wenn dem so ist, dann werden sich auch diese Kollegen der Entlassung nicht entziehen können.

C
celestro

04.12.2017 um 12:54 Uhr

"Wenn dem so ist, dann werden sich auch diese Kollegen der Entlassung nicht entziehen können."

Sicher ?

K
krambambuli

04.12.2017 um 13:07 Uhr

Es hat doch ohnehin eine Sozialauswahl zwischen ALLEN vergleichbaren AN zu erfolgen - nicht nur der betroffenen Abteilungen.

Und ihr habt doch hoffentlich auch einen Sozialplan und Interessenausgleich abgeschlossen.

W
WillsWissen

05.12.2017 um 08:44 Uhr

@ Celestro: Dann will ich dir die Chance geben, dich zu äußern! Ich bin mir sicher! Du Dir nicht? @ Krambambuli: Je nachdem wie der Betrieb aufgestellt ist (klare Kostenstellen, Abteilung steht im Arbeitsvertrag etc.) muss ich in dem beschriebene Fall davon ausgehen, dass es für den AG nicht verpflichtend ist eine Sozialauswahl für das ganze Unternehmen vorzunehmen. Es werden ja nicht pro Abteilung 5 oder 10 MA entlassen, sondern die gesamte Abteilung wird geschlossen! Kann es möglich sein, dass die Kollegen um die es sich hier dreht, vom AG mit bedacht in diese Abteilungen versetzt wurden?

Ihre Antwort