Erstellt am 14.07.2023 um 10:07 Uhr von Muschelschubser
Nein, der Newsletter liegt komplett in Eurer Verantwortung.
Der AG stellt somit eine Bitte an Euch, der könnt Ihr nachkommen oder nicht.
Und - meine persönliche Meinung - ich würde der Bitte auch nachkommen.
Zum einen würde man die vertrauensvolle Zusammenheit nach §2 BetrVG damit untermauern. Wir pflegen auch einen relativ offenen Umgang miteinander, so dass man Dinge gemeinsam vorantreiben kann und das Potenzial an Missverständnissen reduziert.
Zum anderen würde man als BR, bei richtiger Auswahl der Inhalte des Newsletters, ein gewisses KnowHow und ein gewisses Engagement demonstrieren. Zudem kann auch der AG bei gewissen Themen ruhig mitbekommen, wie sich der BR zu gewissen Themen im Sinne der Belegschaft positioniert. Das klärt die "Fronten" und kann einigen Themen sicherlich im Vorfeld schon den Wind aus den Segeln nehmen.
Erstellt am 14.07.2023 um 10:37 Uhr von Kehler
Ich sehe da auch keine Bedenken. Bei uns gibts die Info auf der eigenen Intranet Seite des BR, da hat jeder im Betrieb Zugriff.