Hallo,
in unregelmäßigen Abständen veröffentlichen wir als Betriebsrat einen Newsletter in unserem institutsinternen Intranet. Diesen unterzeichnen wir mit 'Euer Betriebsrat'. Unser Institutsleiter ist nun der Meinung, dass diese 'anonyme' Veröffentlichung nicht rechtens sei und fordert uns auf, dass der Name eines BR-Mitglieds als für den Inhalt Verantwortliche(r) genannt werden müsse. Wir sind jedoch der Ansicht, dass der BR in seiner Gesamtheit für den Inhalt des Newsletter verantwortlich ist, da dieser erst durch gemeinsame Beratung mit anschließendem Beschluss zustande kommt. Ergo ist nicht ein einzelnes BR-Mitglied verantwortlich; außerdem erscheint der Newsletter ja nur hausintern.
Hat hierzu jemand Kenntnisse der Rechtslage oder eigene Erfahrungen?