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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorschläge dürfen Frist ausreizen

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Community-Antworten (1)

A
Andrar

25.11.2021 um 08:34 Uhr

Aus taktischen Gründen ist es sinnvoll die Einreichungsfristen zeitlich zu begrenzen. Nehmen wir an der Wahlvorstand hat 14 Uhr Feierabend und ist nicht im Haus. Abgabefrist wäre 24 Uhr. Dann kann jemand noch auf die schnelle eine Liste nachschieben, was die ganze Wahl umkrempeln kann. Wenn man aber die Abgabefrist auf 13 Uhr Uhr begrenzt ist man vor bösen Überraschungen sicher.

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