Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zum:
"Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen", das am 11.01.2017 von der Bundesregierung beschlossen worden ist.
Ich bin BRV in einem Unternehmen mit ca. 400 Mitarbeitern, das nicht an den Tarifvertrag gebunden ist und hier hatte eine Kollegin aus der Dekoration behauptet, das der Arbeitgeber alle Gehälter freilegen muss, damit keine Kollegin schlechter bezahlt wird, wie der männliche Kollege bei gleicher Arbeit verdient.
Ist dies so richtig?

Bitte um Hilfe.

Vielen Dank.

Gruss Hr. Hansen