W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen

H
Hansen
Sep 2017 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zum: "Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen", das am 11.01.2017 von der Bundesregierung beschlossen worden ist. Ich bin BRV in einem Unternehmen mit ca. 400 Mitarbeitern, das nicht an den Tarifvertrag gebunden ist und hier hatte eine Kollegin aus der Dekoration behauptet, das der Arbeitgeber alle Gehälter freilegen muss, damit keine Kollegin schlechter bezahlt wird, wie der männliche Kollege bei gleicher Arbeit verdient. Ist dies so richtig?

Bitte um Hilfe.

Vielen Dank.

Gruss Hr. Hansen

1.370010

Community-Antworten (10)

U
UliPK

23.01.2017 um 17:51 Uhr

Hier mal was die Auskunftspflicht angeht: http://www.bund-verlag.de/blog/betriebsrat/gesetz-fuer-mehr-lohntransparenz-kommt/

Kleiner Auszug aus dem oben genannten Link: "Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber

Hier setzt das neue Gesetz an. Der Entwurf sieht in § 10 vor, dass Beschäftigte in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern mindestens alle zwei Jahre Auskunft darüber verlangen können, was Beschäftigte beider Geschlechter in gleichwertiger Position verdienen. Dadurch soll aufgedeckt werden, ob im Betrieb eine ungerechtfertigte Lohndifferenzierung nach Geschlecht stattfindet.

Die Gleichberechtigung ist übrigens keine Einbahnstraße: Der Auskunftsanspruch gilt nach dem Enwurf für beide Geschlechter, also auch für Männer, die sich im Vergleich zu ihren Kolleginnen unterbezahlt fühlen."

H
Hansen

23.01.2017 um 18:33 Uhr

Zusammengefasst heißt dies dann also, das die Kollegin aus der Deko alle zwei Jahre eine Aufstellung vom AG bekommen darf, wie viel Ihre Kollegen in der Deko verdienen.

Kann Sie dies selbstständig beantragen oder braucht Sie dafür den Betriebsrat?

U
UliPK

23.01.2017 um 18:41 Uhr

Steht auch in den Link den ich oben gepostet hatte. "Rolle des Betriebsrats

Der individuelle Auskunftsanspruch solll unabhängig davon gelten, ob im fraglichen Betrieb ein Betriebsrat existiert. Der Entwurf präzisiert allerdings die schon bestehende gesetzliche Aufgabe des Betriebsrats, die Durchsetzung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern im Betrieb zu fördern ( § 80 Abs. 1 Nr 2a BetrVG). Daher werden Betriebsrat und Betriebsausschuss in das Auskunftsverfahren einbezogen (§§ 13 bis 15 des Gesetzentwurfs). Existiert kein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber den Auskunftsanspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt erfüllen."

Kommt also etwas Arbeit auf dich zu.

C
celestro

23.01.2017 um 18:46 Uhr

"Zusammengefasst heißt dies dann also, das die Kollegin aus der Deko alle zwei Jahre eine Aufstellung vom AG bekommen darf, wie viel Ihre Kollegen in der Deko verdienen."

Sie wird aber keine Aufstellung bekommen a la

A verdient Summe X B verdient Summe Y C verdient Summe Z

sondern eher sowas wie "die für Sie geltende Vergleichsgruppe erhält 1000 Euro Grundgehalt, 250 Euro Weihnachtsgeld und 5000 Euro (jährlich) in Form des Dienstwagens".

G
gironimo

23.01.2017 um 18:55 Uhr

Wer weiß, was wirklich mal im Gesetz stehen wird.

G
ganther

23.01.2017 um 22:18 Uhr

Danke gironimo für diesen sehr nützlichen Kommentar. Keiner weiß was die Verbände und Gewerkschaften durch lobbyarbeit noch erreichen

M
Matze

24.01.2017 um 10:13 Uhr

Hansen, noch mal zur Verdeutlichung: Am 11.01.17 wurde nicht das Gesetz beschlossen, sondern nur ein Entwurf für das Gesetz auf den Weg gebracht. Was am Schluss beschlossen wird, ist noch völlig offen.

H
Hansen

24.01.2017 um 17:27 Uhr

Wann ist denn geplant, das das Gesetz startet?

Dann habe ich auch keine weiteren Fragen mehr und ich möchte mich bei allen BR-Kollegen + Juristen bedanken, die mir hier so toll weitergeholfen haben. Das Forum ist wirklich super bei Euch.

Nur aus dem Grund habe ich weitere Seminare bei Euch gebucht, weil Ihr eine tolle Arbeit leistet. Weiter so!!

Gruss Hansen

K
Kölner

24.01.2017 um 17:31 Uhr

Nur damit das klar ist: Die WAF leistet hier gar nichts - ausser dass sie die Plattform zur Verfügung stellt. Nicht mehr nicht weniger. Antworten geben hier LAIEN. Die sind regelmäßig ehrenamtlich tätig; vermutlich während ihrer Arbeitszeit. Die Antworten sind auch regelmäßig richtig und dann wieder völlig falsch.

Ihre Antwort