Erstellt am 03.12.2007 um 12:33 Uhr von winnie pooh
@ klinik
Es gibt keine Rechtsgrundlage, dass ein BR, der nicht Mitglied im GBR ist die Sitzungsniederschriften
oder sonstige Unterlagen eizusehen kann.
Das gibt der § 34 BetrVG klar und deutlich wieder.
MfG
Erstellt am 03.12.2007 um 13:44 Uhr von Bonita
Mal ganz abgesehen davon., dass ich von einer derartigen Geheimniskrämerei des GBRV gar nichts halte, denke ich, dass Ihr das Problem auch über die einzelnen GBR-Delegierten regeln könnt.
Bei uns ist es schon lange gut fuktionierende Praxis, dass die GBR-Mitglieder den örtlichen BR detailliert von der Arbeit des GBR berichten.
Um einem Protokoll zustimmen zu können, lese ich es gern in Ruhe. deshalb gehe ich davon aus, dass alle GBR-Mitglieder eine Kopie des Protokolls bekommen. Das könntet Ihr doch den BR-Mitgliedern zur Einsicht geben
Erstellt am 04.12.2007 um 06:56 Uhr von klinik
Hallo Bonita und Winnie Pooh,
danke für Eure Antworten. Ich sehe dass Problem nur in der Person des GBRV. Wir sind ein 6er GBR die Zusammenarbeit klappt ganz gut, dass Manko ist die Vetretung der Beschlüsse nach außen an den AG. Und da ist unser GBRV bescheiden , wenn ihr versteht was ich meine. Sicherlich können wir als entsendender BR jederzeit §49 BetrVG anwenden, wo wir auch kurz davor stehen. Das Problem mit solchen Vorsitzenden haben aber nicht nur GBR's sondern auch viele BR's.
Bonita, wie meinst du dass mit Regeln über die einzelnen GBR-delegierten? Kann man zum Beispiel die Geschäftsordnung so ändern im GBR , dass der GBR sich dadurch bereit erklärt die Sitzungsprotokolle an den BR herauszugeben?
Sicherlich bekommen wir auch die Protokolle der GBR-Sitzung als GBR-Mitglied, aber ist es rechtlich vertretbar dass ich als GBR meinem BR das GBR-Protokoll zur nächsten BR-Sitzung zur Verfügung stelle? Ich sehe darin kein Problem .
Erstellt am 04.12.2007 um 14:53 Uhr von Bonita
Ich habe ganz einfach gedacht: Wenn der GBR-V nicht vernünftig infoermiert, so können es doch die einzelnen Mitglieder vor Ort tun (natürlich nicht nach Außen zum AG, dafür ist der Vorsitzende Zuständig)). Der GBR ist eine Institution, die aus den örtlichen BR gebildet wird und die haben natürlich ein Anrecht auf eine anständige Info. Wenn Ihr Euch in einer Geschäftsordnung verständigen könnt, dass die BR die Protokolle bekommen, ist das sicher auch ok. Ich sehe nicht, wieso §34 BetrVG verbieten sollte, dass die örtliche BR Einsicht in die Protokolle des GBR bekommen, allerdings kann man wohl auch keien Anspruch ableiten.
Aber wenn Du als GBR-Mitglied das Protokoll in Kopie bekommst, kannst Du es dem BR zur Einsicht überlassen. Es ist doch schließlich ein Gesamtbetriebsrat und kein -geheimrat!!!!
Erstellt am 04.12.2007 um 15:12 Uhr von Robin H
Das Einsichtsrecht der GBR-Mitglieder in die Unterlagen und Niederschriften beinhaltet die Möglichkiet, sich Kopien zu erstellen. Das darf der GBRV nicht verhindern.
Sinnvoll wäre es doch, wenn der GBRV der Einfachheit und Kostenersparnis halber bereits Kopien verteilt.
Erstellt am 05.12.2007 um 07:05 Uhr von klinik
Danke für die klaren Ideen.
Ich lese es genauso wie Ihr, dass der § 34 BetrVG hier ganz schön "schwammig" ist. das Problem bei allem ist für mich ja nur die Frage nach dem Gestalten der Transparenz der GBR- Arbeit. Ich sehe darin kein Problem. Schön wäre es wenn man dazu ein Urteil hätte , einen Vergleichsfall. Könntet ihr in euren Archiven mal nachschauen oder bei Kollegen fragen. Ich habe in unser Region schon alle "angespitzt" zu diesem Thema. Wäre eine große Hilfe
Erstellt am 05.12.2007 um 11:57 Uhr von Forum Team
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Vielen Dank für eure (Stillschweigende nicht ) Mithilfe und euere Missverständnis.
Erstellt am 05.12.2007 um 13:07 Uhr von waschbär
Forum Dream! Team,
???? Hallo, klein Hirn an Grosshirn .... Gets dir gut oder hast du ein bruch in der Basis ohne Blutung aus den Ohren und/oder der Nase. ????