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protokolle des GBR und WA an den BR

K
klinik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

ich hatte auch diese Frage schon einmal ins Forum gestellt und leider keine hilfreichen Infos bekommen, außer § 34 BetrVG. Ich stell die Frage an Euch noch einmal neu.

  1. Hat der BR ein Anrecht auf die Protokolle des GBR?
  2. Hat der BR ein Anrecht auf den Bericht des WA an den GBR?

Dass Grundproblem ist unserGBRV er betrachtet dieses Gremium als seine persönliche One-Man Show. hinzu muss man sagen dass wir erst seit März diesen Jahres als BR's aktiv sind. Vorher Personalvertretung. Im örtlichen BR gibt es keine Probleme, unser BRV und der BA sind super transparent und alles klappt super. Da ich selbst GBR, WA und BR-Mitglied bin möchte ich diese Transparenz gern auch in den anderen Gremien so einführen. Nach einem Seminar haben wir unseren WA neu strukturiert, weil wir selbst merkten dass unsere "Bauernschläue" nicht mehr ausreichte. Dass klappt im WA jetzt super. Im GBR habe ich versucht mit einigen Kollegen dies auch umzusetzen. Aber es scheitert immer an unserem GBRV. Sicherlich kann der BR jederzeit die Entsendung für Ihn als GBRV entziehen gemäß §49 BetrVG, aber vielleicht kann man Ihn ja auch "bekehren".

Wie weit kann der GBR seine Transparenz an den BR gestalten? Wie weit können einzelne GBRM ihre Arbeit im GBR transparent gestalten?

Zu den Fragen der Protokollgestaltung und Information hatten wir eine RA'in beauftragt. Die meinte es besteht kein Anspruch des BR auf die Protokolle des GBR. Ich sehe dass anders in Bezug auf §34 BetrVG. Kann jemand helfen bitte mit Urteil oder Link.

Danke Euch

7.34108

Community-Antworten (8)

WP
winnie pooh

03.12.2007 um 13:33 Uhr

@ klinik

Es gibt keine Rechtsgrundlage, dass ein BR, der nicht Mitglied im GBR ist die Sitzungsniederschriften oder sonstige Unterlagen eizusehen kann. Das gibt der § 34 BetrVG klar und deutlich wieder.

MfG

B
Bonita

03.12.2007 um 14:44 Uhr

Mal ganz abgesehen davon., dass ich von einer derartigen Geheimniskrämerei des GBRV gar nichts halte, denke ich, dass Ihr das Problem auch über die einzelnen GBR-Delegierten regeln könnt.

Bei uns ist es schon lange gut fuktionierende Praxis, dass die GBR-Mitglieder den örtlichen BR detailliert von der Arbeit des GBR berichten.

Um einem Protokoll zustimmen zu können, lese ich es gern in Ruhe. deshalb gehe ich davon aus, dass alle GBR-Mitglieder eine Kopie des Protokolls bekommen. Das könntet Ihr doch den BR-Mitgliedern zur Einsicht geben

K
klinik

04.12.2007 um 07:56 Uhr

Hallo Bonita und Winnie Pooh,

danke für Eure Antworten. Ich sehe dass Problem nur in der Person des GBRV. Wir sind ein 6er GBR die Zusammenarbeit klappt ganz gut, dass Manko ist die Vetretung der Beschlüsse nach außen an den AG. Und da ist unser GBRV bescheiden , wenn ihr versteht was ich meine. Sicherlich können wir als entsendender BR jederzeit §49 BetrVG anwenden, wo wir auch kurz davor stehen. Das Problem mit solchen Vorsitzenden haben aber nicht nur GBR's sondern auch viele BR's.

Bonita, wie meinst du dass mit Regeln über die einzelnen GBR-delegierten? Kann man zum Beispiel die Geschäftsordnung so ändern im GBR , dass der GBR sich dadurch bereit erklärt die Sitzungsprotokolle an den BR herauszugeben?

Sicherlich bekommen wir auch die Protokolle der GBR-Sitzung als GBR-Mitglied, aber ist es rechtlich vertretbar dass ich als GBR meinem BR das GBR-Protokoll zur nächsten BR-Sitzung zur Verfügung stelle? Ich sehe darin kein Problem .

B
Bonita

04.12.2007 um 15:53 Uhr

Ich habe ganz einfach gedacht: Wenn der GBR-V nicht vernünftig infoermiert, so können es doch die einzelnen Mitglieder vor Ort tun (natürlich nicht nach Außen zum AG, dafür ist der Vorsitzende Zuständig)). Der GBR ist eine Institution, die aus den örtlichen BR gebildet wird und die haben natürlich ein Anrecht auf eine anständige Info. Wenn Ihr Euch in einer Geschäftsordnung verständigen könnt, dass die BR die Protokolle bekommen, ist das sicher auch ok. Ich sehe nicht, wieso §34 BetrVG verbieten sollte, dass die örtliche BR Einsicht in die Protokolle des GBR bekommen, allerdings kann man wohl auch keien Anspruch ableiten.

Aber wenn Du als GBR-Mitglied das Protokoll in Kopie bekommst, kannst Du es dem BR zur Einsicht überlassen. Es ist doch schließlich ein Gesamtbetriebsrat und kein -geheimrat!!!!

RH
Robin H

04.12.2007 um 16:12 Uhr

Das Einsichtsrecht der GBR-Mitglieder in die Unterlagen und Niederschriften beinhaltet die Möglichkiet, sich Kopien zu erstellen. Das darf der GBRV nicht verhindern.

Sinnvoll wäre es doch, wenn der GBRV der Einfachheit und Kostenersparnis halber bereits Kopien verteilt.

K
klinik

05.12.2007 um 08:05 Uhr

Danke für die klaren Ideen.

Ich lese es genauso wie Ihr, dass der § 34 BetrVG hier ganz schön "schwammig" ist. das Problem bei allem ist für mich ja nur die Frage nach dem Gestalten der Transparenz der GBR- Arbeit. Ich sehe darin kein Problem. Schön wäre es wenn man dazu ein Urteil hätte , einen Vergleichsfall. Könntet ihr in euren Archiven mal nachschauen oder bei Kollegen fragen. Ich habe in unser Region schon alle "angespitzt" zu diesem Thema. Wäre eine große Hilfe

FT
Forum Team

05.12.2007 um 12:57 Uhr

Liebe Foren Mitglieder,

Aus aktuellen Anlass möchten wir das Forum Dream Team auf 3 Dinge hinweisen.

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3.Stellt nicht immer die gleichen freagen,sie werden nicht besser! Und auch die antworten nicht.Wir können und wollen nicht immer Löschen,das Nervt.

Bitte verachtet in Zukunft diese Punkte wie üblich, in letzter Zeit gab es diesbezüglich 3,5 Beschwerden, die gelöst werden konnten ohne das ein Schaden entstanden ist in Zukunft kann so was aber auch mal böse ausgehen und enorme Kosten für uns als Schreiber des Beitrages verursachen die letzen Endes die Existenz des Forum bedrohen könnten, ist eben auslegungs sache.

Vielen Dank für eure (Stillschweigende nicht ) Mithilfe und euere Missverständnis.

W
Waschbär

05.12.2007 um 14:07 Uhr

Forum Dream! Team,

???? Hallo, klein Hirn an Grosshirn .... Gets dir gut oder hast du ein bruch in der Basis ohne Blutung aus den Ohren und/oder der Nase. ????

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