Hallo Mitstreiter,

ich hatte auch diese Frage schon einmal ins Forum gestellt und leider keine hilfreichen Infos bekommen, außer § 34 BetrVG. Ich stell die Frage an Euch noch einmal neu.

1. Hat der BR ein Anrecht auf die Protokolle des GBR?
2. Hat der BR ein Anrecht auf den Bericht des WA an den GBR?

Dass Grundproblem ist unserGBRV er betrachtet dieses Gremium als seine persönliche One-Man Show. hinzu muss man sagen dass wir erst seit März diesen Jahres als BR's aktiv sind. Vorher Personalvertretung. Im örtlichen BR gibt es keine Probleme, unser BRV und der BA sind super transparent und alles klappt super. Da ich selbst GBR, WA und BR-Mitglied bin möchte ich diese Transparenz gern auch in den anderen Gremien so einführen. Nach einem Seminar haben wir unseren WA neu strukturiert, weil wir selbst merkten dass unsere "Bauernschläue" nicht mehr ausreichte. Dass klappt im WA jetzt super. Im GBR habe ich versucht mit einigen Kollegen dies auch umzusetzen. Aber es scheitert immer an unserem GBRV. Sicherlich kann der BR jederzeit die Entsendung für Ihn als GBRV entziehen gemäß §49 BetrVG, aber vielleicht kann man Ihn ja auch "bekehren".

Wie weit kann der GBR seine Transparenz an den BR gestalten? Wie weit können einzelne GBRM ihre Arbeit im GBR transparent gestalten?

Zu den Fragen der Protokollgestaltung und Information hatten wir eine RA'in beauftragt. Die meinte es besteht kein Anspruch des BR auf die Protokolle des GBR. Ich sehe dass anders in Bezug auf §34 BetrVG. Kann jemand helfen bitte mit Urteil oder Link.

Danke Euch