Erstellt am 23.01.2017 um 11:03 Uhr von Pickel
Du bist keine Polizei und es ist nicht Aufgabe des BR, Mitarbeiter auf frischer Tat zu ertappen.
Wie du damit umgehst, bleibt dir und deiner Einstellung überlassen. Mögliche Szenarien:
- Ansprache an den AG, dass es vermutlich zu Vorkommnissen kam und gemeinsame Überlegung, wie hier entgegengetreten werden kann.
- Den AG auf den Chat hinweisen, ohne die Mitlesende namentlich zu nennen.
- Direktes Gespräch mit Person A, dass der Verdacht besteht und sie über die mgl. Folgen aufklären.
- Ignorieren
- ...
Ich persönlich würde wohl Variante A wählen. Aber die Entscheidung musst du selber treffen.
Erstellt am 23.01.2017 um 11:05 Uhr von gironimo
Vielleicht solltet Ihr Euch lieber über das Problem "Chat" unterhalten. Habt Ihr eine BV dazu?
Ist denn nicht sichergestellt, dass ich ohne "abgehört" oder kontrolliert zu werden mit jemanden chaten kann? Da muss vielleicht noch nachgearbeitet werden.
So würde ich eher sagen: "Der Lauscher an der Wand....."
Ihr könnt ja einfach mal mit der vermeintlichen Übeltäterin sprechen.
Erstellt am 23.01.2017 um 11:54 Uhr von Niemand
Irgendwie muss ja nun gegen so einen skandalösen Vorgang etwas unternommen werden. Ihr müsst euch nur entscheiden, ob ihr etwas im allgemeinen unternehmen wollt, oder ob ihr die Person dem Arbeitgeber nennt und auf Abmahnung oder gar Entlassung drängt.
Oder aber ihr tretet mit dem Arbeitgeber direkt in Verhandlungen, ohne die Person zu nennen, welche die schwere Verfehlung begangen hat, und drängt den Arbeitgeber dazu, dafür zu sorgen, dass hier die Vertraulichkeit und Datensicherheit hergestellt wird.
Es ist zwar schwer, wenn einem ein solcher Verstoß und Vertrauensbruch bekannt wird, hier nicht dagegen vor zugehen, aber es ist wichtiger, in Zukunft dafür zu sorgen, dass so etwas nicht wieder vorkommt. Ihr seit ja nicht die Betriebspolizei. Die Kollegin solltet ihr aber darauf hinweisen, dass sie so etwas nie wieder tun sollte. Ohne die Berechtigung zu haben , die Emails von Kollegen zu lesen, kann ein Grund zur fristlosen Kündigung sein.
Die Kollegin sollte vielleicht auch auf die andere Kollegin zugehen und sich für den Vertrauensbruch entschuldigen.
Was ihr aber auf keinen Fall tun dürft, ist, die Erkenntnisse, die euch aus diesem Vorgang zu Ohren gekommen sind nun auch noch weiter zu verwerten. Was ihr nun wisst, ist euch nur durch diese Straftat bekannt, und ihr solltet das so behandeln als hättet ihr das nie gehört.
Erstellt am 23.01.2017 um 15:17 Uhr von Matze
In unserem Betrieb wäre dies ein Kündigungsgrund ohne Abmahnung sowohl für den, der die Karte zum Stempeln abgibt und dem, der die fremde Karte stempelt.
Arbeitszeitbetrug ist ein nicht heilbarer Vertrauensverlust.
Wir als Betriebsrat würden mit den betroffenen Mitarbeitern ein vertrauliches Gespräch suchen und aufklären, wie oben beschrieben "Uns ist zu Ohren gekommen, dass ...".