Hallo Zusammen,

brauche dringend eine Information. Laut BetrVG §87 hat der BR mitbestimmungsrechte. Wir haben die GL jetzt drauf angesprochen in Hinsicht auf Strategie und Budgetsitzungen die die GL mit den Abteilungsleitern durchführt wonach nach die Aussiendienstmitarbeiter und AT Mitarbeiter eingestuft werden, daß der BR bei diesen Sitzungen dabei sein will und da Mitbestimmungsrechte hat. Daraufhin kam von der GL die Aussage:


Nach meinen Erkundigungen bedeutet der §87 aber keineswegs, dass der Betriebsrat damit das Recht erhält, an Strategie- und Budgetsitzungen teilzunehmen, in denen die Geschäftsleitung die mehrjährigen unternehmerischen Zielsetzungen für die Gesellschaft festlegt.

Jetzt meine Frage...hat er Recht oder wie kann man hier argumentieren, gibt es noch einen anderen Paragraphen der das regelt?

Danke!!