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Mitbestimmungsrechte

V
Vivality
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

brauche dringend eine Information. Laut BetrVG §87 hat der BR mitbestimmungsrechte. Wir haben die GL jetzt drauf angesprochen in Hinsicht auf Strategie und Budgetsitzungen die die GL mit den Abteilungsleitern durchführt wonach nach die Aussiendienstmitarbeiter und AT Mitarbeiter eingestuft werden, daß der BR bei diesen Sitzungen dabei sein will und da Mitbestimmungsrechte hat. Daraufhin kam von der GL die Aussage:

Nach meinen Erkundigungen bedeutet der §87 aber keineswegs, dass der Betriebsrat damit das Recht erhält, an Strategie- und Budgetsitzungen teilzunehmen, in denen die Geschäftsleitung die mehrjährigen unternehmerischen Zielsetzungen für die Gesellschaft festlegt.

Jetzt meine Frage...hat er Recht oder wie kann man hier argumentieren, gibt es noch einen anderen Paragraphen der das regelt?

Danke!!

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Community-Antworten (5)

M
Mainpower

10.02.2012 um 17:55 Uhr

Hallo, der AG hat Recht.Der BR hat nur dann bei den Einstellungen und EINSTUFUNGEN der MA mitbestimmungsrechte.

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Vivality

10.02.2012 um 18:25 Uhr

aber ist es nicht so, daß der br wegen gleichbehandlung auch gucken muss, daß die at mitarbeiter nicht abgezockt werden bzw zu hohe ziele gesagt bekommen, die nie erreichbar sind weil sie danach bezahlt werden? das sind doch leistungsabhängige entgelte

W
wahlvst

10.02.2012 um 18:53 Uhr

Leistungsentgelte und Zielvereinbarungen sollten ja auf einer nachvollziehbaren Grundlage z.B. TV erfolgen. Dann müsste auch dort geregelt sein wie der BR ggf eingebunden wird.

Ansonsten gilt Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG: Leistungsbezogene Entgelte

aber das bedeutet eben nicht, dass der BR bei den Beratungen dabei ist. Es sei es wäre im TV so geregelt.

http://www.kluge-seminare.de/betriebsverfassungsrecht/87-abs-1-nr-11-betrvg-leistungsbezogene-entgelte

V
Vivality

10.02.2012 um 21:54 Uhr

wir gehören zur ig metall hessen, weiß jemand wo das im tv stehen könnte??

G
gironimo

11.02.2012 um 10:52 Uhr

Also der Gang der Dinge ist der:

Die Führungsmannschaft macht Ihr Strategiemeeting für sich. Dann kommt der BR und macht in Sachen AD seine Mitbestimmung (§ 87 BetrVG) geltend. Dabei ist es zunächst unerheblich, welche Überlegungen die AG-Seite in ihren Meetings angestellt haben. Sie müssen mit Euch verhandeln und mit Euch die Entgeltgrundsätze, Geldfaktoren u.s.w. festlegen. Dabei müsst Ihr Euch natürlich an den Vorgaben des Tarifvertrages halten.

Ich kenne den Metall-tarif nicht. In Außendienstfragen sind die Tarife meist recht offen gehalten und liefern nur Grundsätze, die dann im Betrieb mit Leben erfüllt werden müssen. Details erfährst Du am Besten bei der IG Metall, die Dich auch beraten kann.

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