Erstellt am 20.01.2017 um 15:38 Uhr von gironimo
Das ergibt sich aus dem § 41 BetrVG.
Der AG, der öffentlich so argumentiert, behindert zudem den Betriebsrat.
Erstellt am 20.01.2017 um 16:27 Uhr von gironimo
§ 40 BetrVG. Danach trägt der AG die Kosten. (Der § 41 BetrVG hier nur im abgeleiteten Sinne.)
Aber den § 119 BetrVG kann es schon treffen, wenn der AG versucht zwischen AN und BR Zwietracht zu sähen. z.B. wenn er sagt: "Fortbildung gibt es nicht, weil der BR so teuer ist".
Falls der AG ein Budget für betriebliche Fortbildung hat, kann er die BR-Fortbildungen nicht gleichsetzen. Die Kosten des BR gehören nicht dazu.
Erstellt am 20.01.2017 um 18:00 Uhr von Pickel
Gironimo, noch gibt es kein Gesetz, das die Budgetierung vorschreibt. Deine Antwort ist also falsch. Richtig ist, dass der AG ÖFFENTLICH nicht so argumentieren darf.
Erstellt am 20.01.2017 um 18:33 Uhr von Moreno
Ein schönes Thema für die nächste Betriebsversammlung !
Erstellt am 21.01.2017 um 07:36 Uhr von gironimo
Pickel, Du meinst wohl, dass es kein Urteil dazu gibt. Somit meine Behauptungen hypothetisch sind.
Das mag sein. Manchmal ist man ja froh, wenn man noch Argumentationsspielraum hat.
Moreno der Hinweis auf die nächste Betriebsversammlung finde ich gut.
Erstellt am 21.01.2017 um 11:02 Uhr von Ernsthaft
„noch gibt es kein Gesetz, das die Budgetierung vorschreibt“
Aber auch keines, dass bei betrieblichen Fortbildungen ein solches verbietet. Was soll jetzt, von dem dümmlichen Kommentar einmal abgesehen, hier jetzt falsch sein?
Erstellt am 21.01.2017 um 19:34 Uhr von Ermelchen
Ok, danke für eure Hilfe, wieder etwas schlauer.