Kosten für Fortbildungen
Hallo ihr Lieben! Wir sind ein privater Träger Verein, (kita) dass der Träger sprich AG die Kosten für Betriebsräte bezahlen muss ist klar, aber gibt es auch eine gesetzliche Regelung dass Fortbildungen für die Mitarbeiter nicht gestrichen werden können damit der BR auf Fortbildung kann? Es ist nämloch sp, dass unser AG uns immer sagt, dass die Mitarbeiter auf Fortbildungen verzichtenmüssen wenn der BR auf Fortbildung geht.
Community-Antworten (7)
20.01.2017 um 16:38 Uhr
Das ergibt sich aus dem § 41 BetrVG.
Der AG, der öffentlich so argumentiert, behindert zudem den Betriebsrat.
20.01.2017 um 17:27 Uhr
§ 40 BetrVG. Danach trägt der AG die Kosten. (Der § 41 BetrVG hier nur im abgeleiteten Sinne.)
Aber den § 119 BetrVG kann es schon treffen, wenn der AG versucht zwischen AN und BR Zwietracht zu sähen. z.B. wenn er sagt: "Fortbildung gibt es nicht, weil der BR so teuer ist".
Falls der AG ein Budget für betriebliche Fortbildung hat, kann er die BR-Fortbildungen nicht gleichsetzen. Die Kosten des BR gehören nicht dazu.
20.01.2017 um 19:00 Uhr
Gironimo, noch gibt es kein Gesetz, das die Budgetierung vorschreibt. Deine Antwort ist also falsch. Richtig ist, dass der AG ÖFFENTLICH nicht so argumentieren darf.
20.01.2017 um 19:33 Uhr
Ein schönes Thema für die nächste Betriebsversammlung !
21.01.2017 um 08:36 Uhr
Pickel, Du meinst wohl, dass es kein Urteil dazu gibt. Somit meine Behauptungen hypothetisch sind.
Das mag sein. Manchmal ist man ja froh, wenn man noch Argumentationsspielraum hat.
Moreno der Hinweis auf die nächste Betriebsversammlung finde ich gut.
21.01.2017 um 12:02 Uhr
„noch gibt es kein Gesetz, das die Budgetierung vorschreibt“
Aber auch keines, dass bei betrieblichen Fortbildungen ein solches verbietet. Was soll jetzt, von dem dümmlichen Kommentar einmal abgesehen, hier jetzt falsch sein?
21.01.2017 um 20:34 Uhr
Ok, danke für eure Hilfe, wieder etwas schlauer.
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