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Fortbildungen - Pflicht für BRM?

L
lolus
Nov 2016 bearbeitet

@ all Guten Abend, meine Frage, habe ich als BRV die Möglichkeit die andern BRM zu Fortbildungen zu verpflichten??? Lage : Ich bin freigestellt (9-Gremium) und alle BRM fühlen sich jetzt von allen Verpflichtungen entbunden. Auf Fortbildungen habe ich gehört es sei Pflicht jedes BRM zumindest einige grundlegende Lehrgänge zu absolvieren. Gibt es dazu §§ oder Urteile. Ich selbst habe einige Fortbildungen "genossen" , fühle mich mit der Verantwortung für Alles jetzt aber doch überfordert.

Zugegemermaßen muß man festhalten das über Jahrzehnte der BR der Schoßhund der GL und die MAV durch Kirche nur beschränkt handlungsfähig war (GmbH ca. 50 MA, durch Gestellungsvertrag ca. 250 MA).

Jetzt hocken wir zusammen und kommen nicht zu Potte.

Gruß Axel

4.37103

Community-Antworten (3)

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Heini

04.05.2007 um 00:00 Uhr

Alle Betriebsratmitglieder haben sich auf ihr Betriebsratsamt umfassend vorzubereiten. Sie sind somit verpflichtet, sich die hierfür die notwendigen Kenntnisse anzueignen. BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

H
hans

04.05.2007 um 00:01 Uhr

Hallo Axel,

nun ja, einen Zwang per § kenn ich nicht, aber den §80.1.1 BetrVG.... Und frage micht ernstlich, wie den bitte ein BRM seiner Aufgaben ernstlich nachkommen will, wenn nicht die Grundlagen vorhanden sind. Oder sind Deine Kollegen alles Autodidakten und lernen das schreiben per Schulterblick beim großem Bruder?

FB
Frank B.

04.05.2007 um 15:30 Uhr

Die Problematik kenne ich, "du bist freigestellt, dann mach du das doch!"

Zur Erfüllung der Aufgaben aus dem BetrVG sind aber alle verpflichtet!

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