Fortbildungen - Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht wenn Mitarbeiter zu Fortbildungen gehen?
Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht wenn Mitarbeiter zu Fortbildungen gehen?
Gruß appletree
Community-Antworten (7)
09.08.2007 um 15:50 Uhr
moin,
schau dir mal den §96-89 BetrVG an...
09.08.2007 um 16:16 Uhr
Den § 96 sehe ich noch ein. Doch was hat der §89 damit zu tun? Anzuwenden wäre wohl eher der § 98.
09.08.2007 um 16:20 Uhr
@ packer
Bei §98 (1) steht:.....Mitbestimmung bei betrieblicher Berufsbildung.....
Gilt das dann auch für außerbetriebliche Fortbildung? Ich kann das aus dem Text irgendwie nicht richtig rauslesen.
appletree
09.08.2007 um 16:22 Uhr
mea culpa... du hasst natürlich recht! aber ich glaube man sieht es schon sehr deutlich, daß mir da ein sog. numerus rotundus passiert ist...
09.08.2007 um 16:27 Uhr
@ appletree
bei einer ausserbetrieblichen fortbildung sehe ich kein mitbestimmungsrecht in bezug auf die fortbildung. meinst du vieleicht die arbeitszeit des MA, die mit der zeit der fortbildung kollidiert? was ist das überhaupt für eine fortbildung? abendschule oder so was?
09.08.2007 um 16:43 Uhr
@ packer
Es geht generell darum, ob der BR ein Mitbestimmungsrecht hat, wenn ein MA auf FB weg geht, egal ob zur Arbeitszeit oder zur FB selbst. Z.B. MA aus OP macht eine FB für Zusatzqualifikation für den Steri. MA aus der Verwaltung macht seinen Betriebswirt und fehlt deswegen immer mal wieder. Oder eine Krankenschwester will eine Fortbildung zur Diabetesschwester machen. Muß der AG uns das vorlegen, wenn er es z.B. genehmigt, das sie dafür Arb.Zeit bekommt?
appletree
09.08.2007 um 17:16 Uhr
du musst klar unterscheiden ob es eine FB ist, die vom AG ausgeht oder um eine private Weiterqualifizierung. im falle der privaten geschichte hat der BR natürlich kein MBR. sonst seit ihr in der MB. die andere geschichte mit der arbeitszeit bekommt ihr im ramen der personaleinsatzplanung mit... ansonsten weiss ich nicht, was du genau meinst?
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