Seminarkosten und Dienstreiseformular
Hallo liebe Leute, ich habe eine Frage zum Procedere bei Betriebsrats-Fortbildungen.
Ein Kollege besucht demnächst eine BR-Fortbildung. Beschlussverfahren und Kostenübernahme ist geklärt und mithin alle enstehenden Kosten dem AG mitgeteilt. Soweit so gut. Als abschließenden Schritt für den Antritt der Fortbildung galt bisher die Regelung ein (Dienst-)Reiseformular auszufüllen, welches zunächst der Abteilungsleiter gegenzeichnet um die Kenntnisnahme der Abwesenheit des BR-Mitglieds zu bestätigen, abschließend unterschreibt der AG, danach werden, falls notwendig, die Fahrkarten gebucht.
Neuerdings verlangt der AG, das sämtliche Kosten in dieses Formular eingetragen werden. Bis hierhin auch noch erträglich. Allerdings sollen diese Kosten bereits vor der Unterschrift des Abteilungsleiters eingetragen sein, was für uns keineswegs akzeptabel erscheint, denn den Abteilungsleiter gehen die Kosten (die wie erwähnt bereits bei der Klärung der Kostenübernahme dem AG schriftlich mitgeteilt wurden) nichts an.
Stehen die Kosten nicht im Formular, unterschreibt der Abteilungsleiter nicht, da er die Dienstanweisung vom AG entsprechend bekommen hat. Daraufhin unterschreibt auch der AG nicht, was zur Folge hat, dass auch die Fahrkarten nicht gebucht werden und die Reise als nicht genehmigt gilt.
Langer Text, kurze Fragen: Gibt es eine rechtliche Grundlage, die uns zwingt dem Abteilungsleiter die Kosten zu offenbaren (ich meine nein)? Sind wir als BR in der Mitbestimmung über diesen formalen Ablauf?
Liebe Grüße
Community-Antworten (4)
14.10.2015 um 18:47 Uhr
Bei Dienstreisen gelten die im Betrieb auch sonst geltenden Dienstreiserichtlinien - also auch die Dienstreisen aller anderer Arbeitnehmer.
Ich persönlich hätte nun kein Problem mit der Angabe der Kosten. Es sind ja nur Teilkosten der gesamten BR-Arbeit und Seminare anderer Art liegen im gleichen Kostenrahmen.
Wenn es allerdings ein Problem ist, dass z.B. der AG die Kosten des Betriebsrat als negativen Aspekt zur betriebspolitischen Meinungsbildung verwendet, würde ich den AG ausdrücklich darauf ansprechen (Monatsgespräch; Stichwort vertrauensvolle Zusammenarbeit usw.).
14.10.2015 um 19:36 Uhr
Vielen Dank für die Antwort.
15.10.2015 um 16:47 Uhr
Ergänzend zu gironimo: Du musst ja die Kosten nicht aufschlüsseln. Setze einfach den Gesamtbetrag ein, und fertig.
Was mich allerdings wundert, ist, das ohne Unterschrift die Reise als nicht genehmigt gilt. Was sagen eure Reiserichtlinien darüber aus? Sprecht dies, wie vorgeschlagen an, und klärt, wie ihr das künftig löst, ohne die Unterschrift(Genehmigung) durch den AL, denn der BR braucht keine Genehmigung um auf Weiterbildung zu gehen. Hierfür genügt, nach Feststellung der Erforderlichkeit, ein Beschluss des Gremiums.
15.10.2015 um 17:45 Uhr
@Widder Vielen Dank für die Antwort. Reiserichtlinien ist ein gutes Stichwort. Da müssen wir ran. "Nicht genehmigt" bedeutet, der Kollege, der die Tickts bucht, darf dies nur wenn ne Unterschrift auf dem Formular ist.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Weiterbildung von Arbeitnehmern AGeber trägt Seminarkosten AN besucht Seminar in Freizeit - rechtens?
Hallo, ich möchte noch eine Frage loswerden. Unser Arbeitgeber möchte unsere Dokumentation über EDV laufenlassen. Die meisten MitarbeiterInnen haben keine Erfahrungen. Logisch ist, dass sie deshalb
Seminarkosten
Hallo, wir liegen eigentlich im Dauerklinsch mit unserer Geschäftsführung. Der Betriebsrat in dieser Form existiert seit ca 3 Jahren. Nun sind drei Kollegen neu ins Gremium gekommen und nun haben wir
Seminarkosten für BetrVG I, II, III
Ist die Übernahme der Seminarkosten für neue BR-Mitglieder vom AG vorab genehmigungspflichtig, oder besteht hier lediglich eine Informationspflicht dem AG gegenüber? Wo bitte finde ich dbzgl. etwas Sc
Seminarkosten: BVG2 Mai 2012
Darf der Arbeitgeber einen Teil der Seminarkosten ( Verpflegung )auf die Gehaltsabrechnung setzen,zum Ungunst des BR.-Mitglied