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Seminarkosten und Dienstreiseformular

N
NickNeu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Leute, ich habe eine Frage zum Procedere bei Betriebsrats-Fortbildungen.

Ein Kollege besucht demnächst eine BR-Fortbildung. Beschlussverfahren und Kostenübernahme ist geklärt und mithin alle enstehenden Kosten dem AG mitgeteilt. Soweit so gut. Als abschließenden Schritt für den Antritt der Fortbildung galt bisher die Regelung ein (Dienst-)Reiseformular auszufüllen, welches zunächst der Abteilungsleiter gegenzeichnet um die Kenntnisnahme der Abwesenheit des BR-Mitglieds zu bestätigen, abschließend unterschreibt der AG, danach werden, falls notwendig, die Fahrkarten gebucht.

Neuerdings verlangt der AG, das sämtliche Kosten in dieses Formular eingetragen werden. Bis hierhin auch noch erträglich. Allerdings sollen diese Kosten bereits vor der Unterschrift des Abteilungsleiters eingetragen sein, was für uns keineswegs akzeptabel erscheint, denn den Abteilungsleiter gehen die Kosten (die wie erwähnt bereits bei der Klärung der Kostenübernahme dem AG schriftlich mitgeteilt wurden) nichts an.

Stehen die Kosten nicht im Formular, unterschreibt der Abteilungsleiter nicht, da er die Dienstanweisung vom AG entsprechend bekommen hat. Daraufhin unterschreibt auch der AG nicht, was zur Folge hat, dass auch die Fahrkarten nicht gebucht werden und die Reise als nicht genehmigt gilt.

Langer Text, kurze Fragen: Gibt es eine rechtliche Grundlage, die uns zwingt dem Abteilungsleiter die Kosten zu offenbaren (ich meine nein)? Sind wir als BR in der Mitbestimmung über diesen formalen Ablauf?

Liebe Grüße

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

14.10.2015 um 18:47 Uhr

Bei Dienstreisen gelten die im Betrieb auch sonst geltenden Dienstreiserichtlinien - also auch die Dienstreisen aller anderer Arbeitnehmer.

Ich persönlich hätte nun kein Problem mit der Angabe der Kosten. Es sind ja nur Teilkosten der gesamten BR-Arbeit und Seminare anderer Art liegen im gleichen Kostenrahmen.

Wenn es allerdings ein Problem ist, dass z.B. der AG die Kosten des Betriebsrat als negativen Aspekt zur betriebspolitischen Meinungsbildung verwendet, würde ich den AG ausdrücklich darauf ansprechen (Monatsgespräch; Stichwort vertrauensvolle Zusammenarbeit usw.).

N
NickNeu

14.10.2015 um 19:36 Uhr

Vielen Dank für die Antwort.

W
Widder

15.10.2015 um 16:47 Uhr

Ergänzend zu gironimo: Du musst ja die Kosten nicht aufschlüsseln. Setze einfach den Gesamtbetrag ein, und fertig.

Was mich allerdings wundert, ist, das ohne Unterschrift die Reise als nicht genehmigt gilt. Was sagen eure Reiserichtlinien darüber aus? Sprecht dies, wie vorgeschlagen an, und klärt, wie ihr das künftig löst, ohne die Unterschrift(Genehmigung) durch den AL, denn der BR braucht keine Genehmigung um auf Weiterbildung zu gehen. Hierfür genügt, nach Feststellung der Erforderlichkeit, ein Beschluss des Gremiums.

N
NickNeu

15.10.2015 um 17:45 Uhr

@Widder Vielen Dank für die Antwort. Reiserichtlinien ist ein gutes Stichwort. Da müssen wir ran. "Nicht genehmigt" bedeutet, der Kollege, der die Tickts bucht, darf dies nur wenn ne Unterschrift auf dem Formular ist.

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