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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kostenbeteiligung bei Fortbildungen?

B
bostonbulls
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,unsere Geschäftsleitung möchte gerne die Arbeitnehmer an den Kosten von Fortbildungen beteiligen.Und wollen unsere Zustimmung . Inwieweit kann der AG dies einfordern. Fortbildungen finden regelmäßig im Haus statt und sind je nach Thema für manche Arbeitnehmer Pflicht. Da wir viel mit Teilzeitkräften arbeiten,von denen ja auch nicht alle so viel verdienen,finde ich eine Beteiligung nicht inOrdnung. Gibt es dazu einen § ? Danke Jasmine

4.50402

Community-Antworten (2)

T
tiktak

30.08.2009 um 22:31 Uhr

Nein,gibt es nicht aber ein Kostenbeitrag des Mitarbeiters gerechtfertigt ist, wenn die erworbenen Kenntnisse für ihn auch außerhalb des Betriebs verwertbar sind und/oder die Karrieremöglichkeiten des Arbeitnehmers generell verbessert werden. Wenn es kein Tarif oder BV gibt,dann macht ihr BV wo es geregelt ist.Meistens geht das über Arbeitnehmer Bindung : Bindungsfrist: Maßnahmedauer von bis zu 2 Monaten: höchstens 1-jährig Maßnahmedauer von bis zu 4 Monaten: höchstens 2-jährig Maßnahmedauer von bis zu 6 Monaten: höchstens 3-jährig Maßnahmedauer von bis zu 2 Jahren: höchstens 5-jährig tik-tak

P
Peanuts

31.08.2009 um 00:28 Uhr

"unsere Geschäftsleitung möchte gerne die Arbeitnehmer an den Kosten von Fortbildungen beteiligen.Und wollen unsere Zustimmung . "

Wenn eines nicht geht, dann, dass BR & AG per BV über das Portemonnaie der AN /KollegInnen verfügen.

Wenn es sich um Pflichtveranstaltungen handelt, sehe ich sowieso und definitiv überhaupt keine Pflicht, sich als AN an den Kosten beteiligen zu müssen.

"Gibt es dazu einen § ? "

Als BR sollte man sich zwingend mit den §§ 96-98 BetrVG befassen.

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