Erstellt am 30.08.2009 um 20:31 Uhr von tiktak
Nein,gibt es nicht aber ein Kostenbeitrag des Mitarbeiters gerechtfertigt ist, wenn die erworbenen Kenntnisse für ihn auch außerhalb des Betriebs verwertbar sind und/oder die Karrieremöglichkeiten des Arbeitnehmers generell verbessert werden.
Wenn es kein Tarif oder BV gibt,dann macht ihr BV wo es geregelt ist.Meistens geht das über Arbeitnehmer Bindung :
Bindungsfrist:
Maßnahmedauer von bis zu 2 Monaten: höchstens 1-jährig
Maßnahmedauer von bis zu 4 Monaten: höchstens 2-jährig
Maßnahmedauer von bis zu 6 Monaten: höchstens 3-jährig
Maßnahmedauer von bis zu 2 Jahren: höchstens 5-jährig
tik-tak
Erstellt am 30.08.2009 um 22:28 Uhr von peanuts
"unsere Geschäftsleitung möchte gerne die Arbeitnehmer an den Kosten von Fortbildungen beteiligen.Und wollen unsere Zustimmung . "
Wenn eines nicht geht, dann, dass BR & AG per BV über das Portemonnaie der AN /KollegInnen verfügen.
Wenn es sich um Pflichtveranstaltungen handelt, sehe ich sowieso und definitiv überhaupt keine Pflicht, sich als AN an den Kosten beteiligen zu müssen.
"Gibt es dazu einen § ? "
Als BR sollte man sich zwingend mit den §§ 96-98 BetrVG befassen.