Hallo,unsere Geschäftsleitung möchte gerne die Arbeitnehmer an den Kosten von Fortbildungen beteiligen.Und wollen unsere Zustimmung .
Inwieweit kann der AG dies einfordern.
Fortbildungen finden regelmäßig im Haus statt und sind je nach Thema für manche Arbeitnehmer Pflicht.
Da wir viel mit Teilzeitkräften arbeiten,von denen ja auch nicht alle so viel verdienen,finde ich eine Beteiligung nicht inOrdnung.
Gibt es dazu einen § ?
Danke Jasmine