Fortbildungen für Schwerhindertenvertretung?
Hallo zusammen, Ich habe zwei Fragen zur Schwerhindertenvertretung.
- Ist für die SBV ein BR-Beschluß für Fortbildungen nötig ?
- Unsere SBV besteht aus einer Person plus eine "Vertretung". Kann/sollte die Vertretung auch an Fortbildungen teilnehmen ?
Vielen Dank schonmal !
Gruß Axel
Community-Antworten (1)
27.06.2007 um 17:34 Uhr
Die SBV ist ist ein autarkes Gremium, sie braucht keinen Beschluß vom BR. Die SBV macht einen Beschluß, und giebt den weiter an die PA. An welchen Schulungen und Seminaren die SBV teilnehmen darf, ist im SGB IX geregelt! Wenn die SBV das bei der PA durch bekommt, sollte die Vertretung auch zu Seminaren Fahren! Auch das ist in den § 95 & 96 SGB IX geregelt!
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