Anrecht von Ersatzmitgliedern auf Fortbildung
Hallo!
Wir sind ein 3er-Gremium. Ein BR-Mitglied wird demnächst seine Stunden reduzieren und ist dann nur noch halbtags da. Dieses BR-Mitglied möchte seine BR-Arbeit fortführen - für uns zwei anderen ist das okay; wir würden unsere Sitzung dann in den Vormittag verlegen.
Unser GF ist aber nun der Meinung, das die Person aus dem BR ausscheiden müsste, da ja u.U. auch mal spontan am Nachmittag ein Beschluss gefasst werden muss. Das sehen wir nicht so - im Gegenteil, wir sind jetzt der Meinung, dass der nächste Nachrücker jetzt mal Anrecht darauf hätte, ein BR1-Seminar zu besuchen, da wir ja dann ihn mit ins Boot nehmen würden.
Kämen wir rechtlich damit durch? Muss die Firma in so einem Fall das Seminar für den Nachrücker zahlen?
Community-Antworten (3)
20.01.2017 um 09:19 Uhr
Warum muss demnächst oft spontan am Nachmittag ein Beschluss gefasst werden?
20.01.2017 um 10:42 Uhr
Nein ,,diese Person" darf selbstverständlich im Betriebsrat bleiben es müssen auch keine spontanen Beschlüsse am Nachmittag gefasst werden macht dem Chef mal klar, dass es ihn nix angeht wie sich der Betriebsrat organisiert.
Ob der Nachrücker ein Anrecht auf BR Seminar hat kommt darauf an. Wenn er regelmäßig in den Sitzungen ist und der BR der Meinung ist, dass ein Grundseminar erforderlich ist dann schon. Aber wenn ich Deine Frage hier lese glaub ich erst mal müsste sich der eigentliche BR bei Euch erst mal schulen lassen. :-)
20.01.2017 um 11:14 Uhr
Selbst wenn der BR für sich selbst (und nicht auf drängen des Chefs) zu dem Schluss käme einmal am Nachmittag eine Sitzung abhalten zu müssen, heißt das nicht, dass automatisch ein Ersatzmitglied gelagen werden könnte. Gerade bei Teilzeitkräften (Schichtlern usw.) kann BR-Arbeit auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden (es gibt dafür ja Zeitausgleich). Es müsste schon ein echter Hinderungsgrund vorliegen.
Die Frage, ob Euer Ersatzmitglied Schulungsanspruch hat oder nicht, ergibt sich aus der Häufigkeit des Einsatzes.
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