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Weiterbildung - Anrecht des AN darauf nur noch einschichtig oder schlimmstenfalls zweischichtig beschäftigt zu werden um so ein besseres Ergebnis in der Fortbildung zu erreichen?

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Frosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns arbeitet ein Kollege im 3 Schichtbetrieb. Gleichzeitig macht er eine Fortbildung. Er erkundigte sich nun ob er ein Anrecht darauf hätte nur noch einschichtig oder schlimmstenfalls zweischichtig beschäftigt zu werden um so ein besseres Ergebnis in der Fortbildung zu erreichen (Abitur). Es gibt bei uns Arbeitnehmer die ein- bzw zweischichtig arbeiten. Hat er Anspruch darauf so eingesetzt zu werden und falls ja, worauf begründen sich diese.

Danke für eure Hilfe

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Community-Antworten (1)

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pirat

03.07.2007 um 00:50 Uhr

@Frosch, einen Anspruch hat er nicht. Es ist alles Verhandlungssache. In der Firma in der ich arbeite wird es den Kollegen ermöglicht sich weiterzubilden! Das alles ist verbunden mit gewissen Auflagen, Seitens des AG. Oft sind solche Absprachen ja, auch zeitlich terminiert. Will sagen, in " 2 Jahren" macht ein Kollege/inn sein Fachabitur oder BWL Studium und die Firma fördert es. Mit der Auflage einer Eigenkündigungssperre von 5 Jahren. Dann haben beide einen Nutzen davon. Jetzt gilt es nur noch die AG`s zu überzeugen.

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