Mitbestimmung bei Umorganisation
Hallo,
wir wollen dem Arbeitsschutz in eine Stabsstelle direkt unter die GL unterstellen. Zur Zeit befindet sich diese innerhalb der Hausdienstorganisation und soll nun als eigenständige Stabsstelle verankert werden. Ist dieser Vorgang mitbestimmungspflichtig?
Community-Antworten (4)
19.01.2017 um 16:41 Uhr
Nein. Das Organigramm unterliegt keiner Mitbestimmung - und erst recht keinem Intitiativrecht.
19.01.2017 um 16:46 Uhr
Danke,
und wie sieht es mit der Informationspflicht aus? Hintergrund: nach erfolgter Umstrukturierung ist aktuell der Arbeitsschutz nicht im Organigramm ersichtlich und meine Aufgabe besteht darin eine geeignete Organisation aufzubauen. Diese kann nur als Stabsstelle direkt unter der GL sein um hier den gesetzl. Anforderungen zu genügen.
Vielen Dank
19.01.2017 um 19:17 Uhr
ich würde mir mal das Urteil anschauen. BAG 18.03.2014, 1 ABR 73/12
Das Urteil selber war ein etwas anderer Fall, aber das Urteil gibt eine ganze Menge her :) das MBR des BR bei der geeigneten Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fällt bei vielen Gremien immer noch unter den Tisch. Denn: das war schon immer so! Hauptsache wir haben eine SiFa!
Viel Spaß damit
20.01.2017 um 07:56 Uhr
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit!
Wir reden in dem Fall nicht mit!
Die Stabstelle ist vom Gesetzgeber definiert. Eine Fasi ist Weisungsfrei (er hält auch den Kopf dafür hin) und übernimmt im Bereich Sicherheit die beratende Tätigkeit für den Geschäftsführer. Dieser haftet persönlich!!! Daher muss die Fasi auch als Stabstelle eingerichtet sein. Wenn die Fasi aber neue Messer, Handschuhe etc.einführen will, sind wir über § 87 Abs. 1 Ziffer 7 mit im Boot.
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