Hallo,
in unserem Betrieb soll eine zusätzliche Führungsebene eingezogen werden, d.h. die Personalverantwortung wandert von einer Person auf mehrere.
Nach meinem Empfinden handelt es sich hier nicht um eine Veränderung mit "gravierenden" Folgen.
Trotzdem die Frage: ist diese Umorganisation in irgendeiner Form mitbestimmungspflichtig?