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Mitbestimmung personeller Einzelmaßnahmen

M
Marri
Jan 2018 bearbeitet

Servus, Wir im 7 ner Gremium sind uns nicht einig und es gibt richtig zoff. Die Frage ist, ist der Arbeitgeber dem Betriebsrat verpflichtet, eine Stundenerhöhung von Mitarbeitern und Vertragsverlängerungen vorzulegen um eine Mitbestimmung einzuhalten? Können oder müssen wir dem nicht zustimmen, wenn er keine interne Stellenausschreibung gemacht hat? Ich finde im BetrVG § 99 nur Mitbestimmung Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Danke im voraus

1.12006

Community-Antworten (6)

M
Moreno

18.01.2017 um 08:21 Uhr

Bei einer Stundenerhöhung von < 10 Stunden muss er Euch nur informieren ab 10 Stunden und mehr ist dies wie eine Einstellung zu bewerten und er muss Euch nach §99 BetrVG anhören.

N
nicoline

18.01.2017 um 08:23 Uhr

Ganz korrekt heißt es: ab 10 Std und länger als ein Monat!

M
Moreno

18.01.2017 um 08:26 Uhr

Na gut Nicoline für sooo korrekt ist es mir noch zu früh ;-)

K
Kölner

18.01.2017 um 08:48 Uhr

@moreno ...dann würde ich Dir, wenn ich Deon AG wäre, nur noch sehr früh am Tag begegnen.

G
gironimo

18.01.2017 um 09:28 Uhr

Interne Stellenausschreibung? Dann bewirbt sich jemand und wird genommen und der, der sich auf das TzBfG berufen will, geht leer aus? Da müsstet ihr ja glatt widersprechen (oder dem AN nicht mehr im Dunkeln begegnen).

Macht es euch nicht so schwer. Wenn die innerbetrieblichen Ausschreibungen das Problem sind, schließt mit dem AG eine BV ab, welche Stellen ausgeschrieben werden müssen und welche nicht.

M
Moreno

18.01.2017 um 10:35 Uhr

@Kölner um 07.26 Uhr liegt mein Chef noch im Bett ;-) da brauch ich noch nicht sooo fit sein ;-)

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