Bei uns wurde dem 5-köpfigen BA per Beschluss des 11-Köpfigen BR die Aufgabe und das Recht zum Beschluss personeller Einzelmaßnahmen mit Ausnahme von Kündigungen übertragen.
Könnte man für den BA auch Ersatz-BA-Mitglieder wählen, damit z. B. in Urlaubszeiten mindestens 4 BA-Mitglieder die Abstimmungen vornehmen können?
Oder wäre das unzulässig?
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Ich meine keine Wahl aus dem Kreis der Ersatzmitglieder, sondern aus dem Kreis der 6 weiteren BR-Mitglieder.
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Mit personellen Einzelmaßnahmen sind Einstellungen, Versetzungen und Befristungsverlängerungen gemeint.