Nach Verhandlung mit Geschäftsführer zum persönlichen Gespräch gebeten, um Argumente zu rechtfertigen!
Hallo, wir sind ein 7er Betriebsrat und hatten eine erste Verhandlung mit dem Geschäftsführer bzgl. einer Betriebsvereinbarung. Zwei von uns (ein Kollege und ich) haben argumentiert, die anderen waren na ja extrem ruhig. Zwei Tage nach dieser Verhandlung wurden mein Kollege und ich nacheinander zum Geschäftsführer gebeten. Auf meine Nachfrage dann, ob es sich um ein BR-Thema handeln würde, hieß es nein, es sei ein persönliches Gespräch. In diesem Gespräch allerdings hat er mich sofort auf meine Argumentation angesprochen, er hätte sich persönlich angegriffen gefühlt. Muss dazu sagen, ich bin weder ausfallend noch persönlich geworden, mein Kollege ebenso wenig, ihm haben die Argumente nicht gefallen und dass wir nicht den Mund gehalten haben. Hab ihm dann erklärt, dass ich als Mitglied des BR gehandelt habe und er das mal ganz klar von mir als eigentlichen Arbeitnehmer differenzieren muss. Meinem Kollegen hat er sogar gesagt, er wäre ja noch jung und der hätte noch ne Karriere vor sich!! Wir haben uns beide nicht von ihm beeinflussen lassen, von daher alles gut, wir haben ihm eigentlich den Wind aus den Segeln genommen, doch stellt sich mir jetzt die Frage, darf er das überhaupt? Er hat ja irgendwie versucht, uns zu beeinflussen und uns mundtot zu machen. Wie geht man mit so etwas um? Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Ratschläge !!
Community-Antworten (5)
18.01.2017 um 08:47 Uhr
Also das ist ganz klar ein Thema was man öffentlich machen sollte das euer Chef versucht euch in dieser Art und Weise zu beeinflussen...ich würde das als eines der Themen für ne Betriebsversammlung nutzen...dann weiß er gleich wo er Hammer hängt und ihr habt ein gutes Standing bei der Belegschaft...allerdings kann der Schuss auch nach hinten los gehen wenn ihr dann dem Druck der dann entsteht nicht standhalten könnt...
18.01.2017 um 09:29 Uhr
Im Grunde habt ihr alles richtig gemacht, habt euch nicht beinflussen lassen. Der Versuch ist sicherlich erlaubt, es wird mit sicherheit auch nicht der letzte gewesen sein. Würde an eurer Stelle nur mal die anderen fünf darauf vorbereiten was da auf sie zukommen könnte und ihnen entsprechende Ratschläge geben wie zB das Gespräch sofort zu unterbinden, beenden usw. Das gehört aber auch alles noch zum abtasten wie weit man gehen kann. Derartiges gleich zum Thema ein B-Versammlung zu machen halte ich doch noch für etwas verfrüht. Ihr müßt ja mit ihm auch noch weiterhin Arbeiten und auch verhandeln.
18.01.2017 um 10:20 Uhr
Da hat Euer Chef vielleicht den § 2 Abs. 1 BetrVG nicht richtig verstanden. Vertrauensvoll zusammen arbeiten heißt nicht, des lieben Friedens willen klein bei geben. Vertrauensvoll zusammen arbeitet man, wenn man offen über alle gegensätzlichen Argumente reden kann.
Alles richtig gemacht also - macht weiter so.
In den nächsten Verhandlungen redet weiter so und sprecht alles an, was Euch wichtig erscheint (tut so, als hätte das Gespräch nicht statt gefunden). Geht Euer Chef wieder auf die persönliche Ebene, sind ihm vielleicht die Argumente ausgegangen oder er hat noch nicht verinnerlicht, dass AG und BR nicht in der hierarchischen Struktur des Betriebes miteinander umgehen. Hier ist eine demokratische Umgangsweise gefordert. Das können viele Chefs auch nach Jahren noch nicht.
Haltet Kurs. Viel Glück.
18.01.2017 um 12:09 Uhr
Sucht euch ein gutes Seminar raus (Kommunikation des BR und Umgang mit dem Chef oder so) und fahrt hin. Hab ich auch gemacht, ja. Es gibt nichts besseres.
18.01.2017 um 21:19 Uhr
Tach auch,
" Meinem Kollegen hat er sogar gesagt, er wäre ja noch jung und der hätte noch ne Karriere vor sich!! Wir haben uns beide nicht von ihm beeinflussen lassen, von daher alles gut, wir haben ihm eigentlich den Wind aus den Segeln genommen, doch stellt sich mir jetzt die Frage, darf er das überhaupt? Er hat ja irgendwie versucht, uns zu beeinflussen und uns mundtot zu machen. Wie geht man mit so etwas um? "
Den Eingangssatz könnte man als dezente Drohung auffassen. Wenn er in der Folgezeit weiterhin versucht Euch zu beeinflussen oder mondtot zu machen, könnte dies den Tatbestand der Behinderung und/oder Störung der BR-Tätigkeit erfüllen. Hiergegen kann sowohl der BR, als auch einzelne BR-Mitglieder nach §78 BetrVG gegen den AG vorgehen.
Verwandte Themen
Mitarbeitergespräch: Betriebsratsvertretung durch Ersatzmitglied?
ÄlterHallo zusammen, ich werde hier kurz die Situation und das, was ich glaube rechtlich zu wissen, (be)schreiben und dann meine Frage stellen. Wir sind 3 Leute im Betriebsrat, davon 2 aus dem gleichen
Verhandlung vor dem Arbeitsgericht besuchen um an Informatonen zu gelangen.
ÄlterLiebes Forum, hier mal eine etwas pikante Frage. Ich bin ein Betriebsrat der sich zu betrieblichen Sonderzahlungen etwas schlau machen möchte. Im Arbeitsgericht wird ein Fall zu einer solchen Zahlu
BEM GESPRÄCH Verkaufsleiter droht unterschwellig
Hallo zusammen Ich hatte letztes Jahr im Oktober ein Bem Gespräch gehabt, meine Vertrauensperson von unserem Betriebsrat war mit dabei, sowie mein Hausleiter. Zu meiner Überraschung kam auch der Verk
Betriebsratsmitglied verheimlicht Informationen
ÄlterHallo zusammen, wir haben gerade einige Schwierigkeiten, sowohl in der Firma, als auch innerhalb des Betriebsrats und brauchen Hilfe. Zunächst hier ein kurzer Überblick über die Firma und die aktuel
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri