Weihnachtsgeldrückzahlung nach Kündigung
Hallo zusammen habe folgendes Problem: Bei uns hat ein Kollege zum 31.1.17 gekündigt.Die Firma fordert jetzt das gezahlte Weihnachtsgeld zurück.Das Weihnachtsgeld wurde in 3Raten von Oktober bis Dezember gezahlt.Muss der Kollege das gesamte Weihnachtsgeld zurückzahlen oder evtl.nur die November und Dezember Zahlungen? Für eine Antwort bedanke ich mich schon mal im Voraus Gruss Meck
Community-Antworten (3)
17.01.2017 um 15:37 Uhr
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde denn das Weihnachtsgeld gezahlt?
Und was ist genau geregelt?
17.01.2017 um 15:47 Uhr
Auf Grundlage des Tarifvertrages der IG Metall. Metall und Elektro NRW Eigentlich wurde das Weihnachtsgeld immer in 2Raten mit der November und Dezemberabrechnung gezahlt.Aber in diesem Jahr haben wir aufgrund einer Arbeitszeitverkürzung von 38Std. auf 33Std.im Oktober und 35Std.ab November mit dem Arbeitgeber vereinbart daß,das Weihnachtsgeld in 3Raten schon ab Oktober gezahlt wird, um nicht im Oktober ein zu geringes Gehalt zu haben.
17.01.2017 um 16:11 Uhr
Dann steht auch im Tarif etwas über Zahlungs-(rückzahlungs-)Bedingungen.
Verwandte Themen
Weihnachtsgeldrückzahlung bei Kündigung?
ÄlterHallo Zusammen, wir sind noch in der glücklichen Lage Weihnachtsgeld zu erhalten. Nun fragt ein Kollege , ob er auchAnspruch auf dieses Geld hat , wenn er kündigt. Ab wann hat er Anspruch , oder
Weihnachtsgeldrückzahlung bei Kündigung
ÄlterHallo, Wenn ich vor dem 1.4. im Folgejahren kündige, muss ich ja mein Weihnachtsgeld zurückzahlen. Wie sieht das ganze denn bei einem Auflösungsvertrag aus? LG Maja
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Ordentliche Kündigung mit Formfehler bei Sozialauswahl
Älter2 MA haben eine ordentlich Kündigung (betriebsbedingt) erhalten. Personalabteilung hat danach festgestellt, dass unterhaltspflichtige Personen bei Sozialauswahl nicht richtig berücksichtigt wurden und