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Weihnachtsgeldrückzahlung bei Kündigung

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Maja2211
Dez 2021 bearbeitet

Hallo, Wenn ich vor dem 1.4. im Folgejahren kündige, muss ich ja mein Weihnachtsgeld zurückzahlen. Wie sieht das ganze denn bei einem Auflösungsvertrag aus?

LG Maja

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Community-Antworten (5)

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rsddbr

05.11.2021 um 14:37 Uhr

Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte man im Zweifel den Umgang mit dem Weihnachtsgeld mit regeln. Dazu ist es ein Vertrag. Alle unklaren Fragen sollten vor Abschluss des Vertrages geklärt und im Vertrag festgehalten werden.

Woher nimmst du die Regel, dass du das Weihnachtsgeld bis 01.04. zurückzahlen musst? Habt ihr dazu eine Betriebsvereinbarung, einen Tarifvertrag oder etwas im Arbeitsvertrag wo dies geregelt ist? Gesetztlich ist das meines Wissens nach nicht geregelt. Es gibt jedoch sicher schon einige Urteile dazu, welche allerdings voraussetzen, dass der AG das Weihnachtsgeld zurückverlangt hat.

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rtjum

05.11.2021 um 14:37 Uhr

kommt drauf an was Du mit dem AG vereinbarst.

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Maja2211

09.12.2021 um 11:00 Uhr

Hallo und sorry, dass ich mich nicht gemeldet habe. Habe dieses Forum total vergessen ? Also ich werde nach dem Avr Caritas Tarif bezahlt, darin steht, dass das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist, wenn ich vor dem 1.4. Im Folgejahr durch eigene Kündigung austrete. Es ist allerdings nicht klar geregelt, wenn im gegenseitigen Einvernehmen das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Hmmm...

Freundliche Grüße

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Relfe

09.12.2021 um 11:06 Uhr

das kann der TV auch nicht regeln, weil eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegenseitiges Einvernehmen voraussetzt und wie soll ein TV so etwas regeln?

Gegenseitiges Einvernehmen bedeutet, das sich AG und AN über die Bedingungen der AV-Auflösung geeinigt haben, also regelt man das Thema Sonderzahlungen etc. pp. im Aufhebungs- / Auflösungsvertrag. Weder AG noch AN sind gezwungen einen Vertrag zu unterschreiben und die Bedingungen bestimmt meistens derjenige, der weniger Interesse an der Auflösung hat.

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