Betriebsrat Restmandt GBR
Hall wir sind etwas Ratlos! Unser Unternehmenstandort wurde zum 31.12.2016 geschlossen und alle Mitarbeiter gekündigt. Es bestehen aber sehr lange Kündigungsfristen der einzelnen Mitarbeiter. Win ist das aber mit der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat ? Da es ja ein bestehendes Restmandt der Betriebsratsmitgieder gibt. Hat der betroffenen Betriebsrat immer noch das recht zur Teilnahme an den GBR Sitzungen sowie den GBR Ausschusssitzungen und wie lange ?
Vielen Dank für die Antworten.
Community-Antworten (2)
14.01.2017 um 09:16 Uhr
Ich sehe da kein Hinderungsgrund. Im Gesetz steht, dass der BR "im Amt" bleibt, bis alles abgewickelt ist, was mit den AN in Verbindung steht.
14.01.2017 um 13:59 Uhr
.... die Kommentare zum BetrVG konkretisieren es in so fern: sofern es zur Wahrnehmung des Restmandats erforderlich ist (etwa noch nicht abgeschlossener Sozialplan, der z.B. auch Umsetzungen auf Unternehmensebene vorsieht.)
So gesehen ist der GBR u.U. selbst in der alten Zusammensetzung im "Restmandat", da ja der Betrieb nicht mehr im Unternehmensverband ist.
Lese doch mal Däubler zu § 21b BetrVG
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