Erstellt am 12.07.2023 um 17:23 Uhr von celestro
Wenn die Kündigung formal korrekt ausgesprochen wurde (also fristgerecht und durch eine Person unterzeichnet, die eine solche Kündigung aus aussprechen kann) dann ist diese auch gültig. Ob die Chefin Urlaub hatte oder in Timbuktu auf Dienstreise war, ist völlig egal.
Leider!
Erstellt am 13.07.2023 um 06:53 Uhr von Erbsenzähler
Wer hat die Kündigung unterschrieben?
Ist die Person berechtigt eine Kündigung zu unterschreiben?
Hat die Person eine Vollmacht zu dieser Maßnahme und lag die bei?
Das waren immer wieder Fragen im Kündigungsschutzprozessen in der Vergangenheit bei uns. Das wäre der einzige mir bekannte Grund, dass die Kündigung scheitern könnte.
Erstellt am 13.07.2023 um 08:37 Uhr von Catweazle
Das Wort fristgerecht bringt mich ins grübeln. Welche Frist soll das sein? Wenn das Beendigungsdatum in der Kündigung fehlt oder fehlerhaft ist gilt der nächstmögliche Termin. Die Kündigung wird deshalb nicht unwirksam.
Erstellt am 13.07.2023 um 08:47 Uhr von Kehler
"Das Datum der Unterschrift fehlt."
Muss auch nicht drauf stehen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Zugang bedeutet, sobald du sie im Briefkasten hast.
Die Kündigung ist rechtskräftig.
Erstellt am 13.07.2023 um 10:00 Uhr von Kannnix
ich vermisse hier noch die Frage ob es einen Betriebsrat gibt und wenn ja ob der eine Anhörung zu der Kündigung erhalten hat?
Ohne Anhörung des BR (wenn vorhanden) wäre die Kündigung nämlich unwirksam
Erstellt am 13.07.2023 um 10:11 Uhr von Kehler
@Kannnix
Muss das in der Kündigung drin stehen?
Erstellt am 13.07.2023 um 12:52 Uhr von celestro
"Muss das in der Kündigung drin stehen?"
Nein, muss es nicht. Aber ist natürlich eine gute Idee, da mal nachzufragen. Unwirksam könnte sie auch sein, wenn der BR zwar eine Anhörung erhalten hat, die Kündigung aber vor Ablauf der Wochenfrist rausegangen ist (bzw. bevor der BR sich abschließend geäußert hat).
Und unwirksam wäre sie dann auch nur, wenn man innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erhebt. Sonst würde diese eigentlich unwirksame Kündigung nämlich trotzdem wirksam werden.
Erstellt am 13.07.2023 um 20:19 Uhr von jessicaselent
Hallo,
Schon mal vielen Dank für die Antworten.
Zur Erklärung. Ja wir haben einen Br. Die Kündigung ist genau einen tag nach unserem Fristende zur Stellungnahme zugestellt worden.
Wir wissen, dass sie diese bereits vor ihrem Urlaub unterschrieben hat und im Auftrag gegeben hat, diese dann los zu schicken.
Da nur sie die Berechtigung hat, diese zu unterschreiben , halt meine Frage ob man die Kündigung anfechten kann, wenn diese sicher vor dem Fristende der Anhörung des Br fertig gestellt wurde.
Aber das scheint ja leider der Fall zu sein..
Erstellt am 14.07.2023 um 06:45 Uhr von jutti1965
Wenn sie erst nach Anhörung und Fristende zugestellt wurde habt ihr keinen Anfechtungsgrund. Sie kann hunderte Blankokündigungen unterschrieben in der Schublade liegen haben, solange die Fristen gewahrt werden ist das egal.