ist eine Kündigung wirksam, wenn der chef sie im Urlaub ausspricht
Hallo, Wir haben bei uns im Betrieb gerade die Situation, dass eine Kollegin die Kündigung in der Probezeit erhalten hat. Das fragliche dabei ist, dass die Chefin zu diesem Zeitpunkt gar nicht im Haus gewesen ist. Sie hatte Urlaub. Das Kündigungsschreiben hat auch kein Datum, wann es unterschrieben wurde. Ist dieses dann überhaupt rechtskräftig? Der Zugang des Schreibens wäre leider fristgerecht.
Vielleicht kann mir da ja jemand helfen?
Gruß Jessica
Community-Antworten (9)
12.07.2023 um 19:23 Uhr
Wenn die Kündigung formal korrekt ausgesprochen wurde (also fristgerecht und durch eine Person unterzeichnet, die eine solche Kündigung aus aussprechen kann) dann ist diese auch gültig. Ob die Chefin Urlaub hatte oder in Timbuktu auf Dienstreise war, ist völlig egal.
Leider!
13.07.2023 um 08:53 Uhr
Wer hat die Kündigung unterschrieben? Ist die Person berechtigt eine Kündigung zu unterschreiben? Hat die Person eine Vollmacht zu dieser Maßnahme und lag die bei? Das waren immer wieder Fragen im Kündigungsschutzprozessen in der Vergangenheit bei uns. Das wäre der einzige mir bekannte Grund, dass die Kündigung scheitern könnte.
13.07.2023 um 10:37 Uhr
Das Wort fristgerecht bringt mich ins grübeln. Welche Frist soll das sein? Wenn das Beendigungsdatum in der Kündigung fehlt oder fehlerhaft ist gilt der nächstmögliche Termin. Die Kündigung wird deshalb nicht unwirksam.
13.07.2023 um 10:47 Uhr
"Das Datum der Unterschrift fehlt."
Muss auch nicht drauf stehen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Zugang bedeutet, sobald du sie im Briefkasten hast.
Die Kündigung ist rechtskräftig.
13.07.2023 um 12:00 Uhr
ich vermisse hier noch die Frage ob es einen Betriebsrat gibt und wenn ja ob der eine Anhörung zu der Kündigung erhalten hat? Ohne Anhörung des BR (wenn vorhanden) wäre die Kündigung nämlich unwirksam
13.07.2023 um 12:11 Uhr
@Kannnix Muss das in der Kündigung drin stehen?
13.07.2023 um 14:52 Uhr
"Muss das in der Kündigung drin stehen?"
Nein, muss es nicht. Aber ist natürlich eine gute Idee, da mal nachzufragen. Unwirksam könnte sie auch sein, wenn der BR zwar eine Anhörung erhalten hat, die Kündigung aber vor Ablauf der Wochenfrist rausegangen ist (bzw. bevor der BR sich abschließend geäußert hat).
Und unwirksam wäre sie dann auch nur, wenn man innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erhebt. Sonst würde diese eigentlich unwirksame Kündigung nämlich trotzdem wirksam werden.
13.07.2023 um 22:19 Uhr
Hallo, Schon mal vielen Dank für die Antworten.
Zur Erklärung. Ja wir haben einen Br. Die Kündigung ist genau einen tag nach unserem Fristende zur Stellungnahme zugestellt worden.
Wir wissen, dass sie diese bereits vor ihrem Urlaub unterschrieben hat und im Auftrag gegeben hat, diese dann los zu schicken.
Da nur sie die Berechtigung hat, diese zu unterschreiben , halt meine Frage ob man die Kündigung anfechten kann, wenn diese sicher vor dem Fristende der Anhörung des Br fertig gestellt wurde.
Aber das scheint ja leider der Fall zu sein..
14.07.2023 um 08:45 Uhr
Wenn sie erst nach Anhörung und Fristende zugestellt wurde habt ihr keinen Anfechtungsgrund. Sie kann hunderte Blankokündigungen unterschrieben in der Schublade liegen haben, solange die Fristen gewahrt werden ist das egal.
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