Hallo,

aufgrund der momentan schlechten Finanzlage wurde uns im Dezember 2016 kein Weihnachtsgeld ausgezahlt. Der BR hat mit der GL eine Vereinbarung getroffen, dass im Januar 25 % (sofern es die Lage zulässt) und der Rest dann im April 2017 gezahlt werden soll.
Kann der Betriebsrat, falls die 25 % nicht gezahlt werden, Einsicht in die Gewinn- und Verlustrechnung verlangen?

Vielen Dank für Eure Tipps :)