Darf der AG die Teilnahme an der BR Wahl verweigern?
Folgendes Szenario: Wir sind eine Unternehmensgruppe mit einer Mutter und mehreren Töchter. Am Hauptstandort sind mehrere Töchter, nicht alle bisher vom BR vertreten. Außerdem weitere Außenstellen mit 1-3 Firmen je Standort. Es wurde eine zweite Unternehmensgruppe gekauft. Deren Hauptstandort, mehrere 100 km weg vom ersten. Beide Unternehmensgruppen wurden umstrukturiert. Es gibt nun eine Mutter mit noch mehr Töchtern. Manche Unternehmensbereiche haben nun Mitarbeiter an beiden Standorten, die Mitarbeiter aus den Unternehmensbereichen sind auch immer in derselben jeweiligen Firma angestellt. Nun soll es am Standort der Muttergesellschaft einen Standortbetriebsrat geben. Die Kollegen aus dem anderen Standort, die zu Firmen/Unternehmensbereichen gehören, die am Hauptstandort vom Standortbetriebsrat vertreten sein werden, haben nach §4 Abs. 1 S. 2 abgestimmt und wollen beim Haupt-BR am Mutterstandort mitwählen.
Meine Frage: Darf der Arbeitgeber das verbieten?
Community-Antworten (3)
24.01.2022 um 12:03 Uhr
Nein ... wie kommst Du auf die Idee?
24.01.2022 um 12:48 Uhr
verbieten kann er nichts...aber ggf. die Wahl anfechten. Der Wahlvorstand sollte daher sauber prüfen, wer mitwählen darf
24.01.2022 um 15:38 Uhr
Annonyma, der Zahlen-Fauxpas hatte mich einfach nicht losgelassen ;-) Zum Thema: wie will der Arbeitgeber das verbieten? Im Bedarfsfall sollte der Haupt-BR juristische Hilfe hinzuziehen, weil hier eine Behinderung der Betriebsratswahl durch den Arbeitgeber vorliegen könnte.
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