Wir sind eine Unternehmensgruppe mit einer Mutter und mehreren Töchter. Am Hauptstandort sind mehrere Töchter, nicht alle bisher vom BR vertreten. Außerdem weitere Außenstellen mit 1-3 Firmen je Standort.
Es wurde eine zweite Unternehmensgruppe gekauft. Deren Hauptstandort, mehrere 100 km weg vom ersten. Beide Unternehmensgruppen wurden umstrukturiert. Es gibt nun eine Mutter mit noch mehr Töchtern. Manche Unternehmensbereiche haben nun Mitarbeiter an beiden Standorten, die Mitarbeiter aus den Unternehmensbereichen sind auch immer in derselben jeweiligen Firma angestellt.
Nun soll es am Standort der Muttergesellschaft einen Standortbetriebsrat geben. Die Kollegen aus dem anderen Standort, die zu Firmen/Unternehmensbereichen gehören, die am Hauptstandort vom Standortbetriebsrat vertreten sein werden, haben nach §4 Abs. 1 S. 2 abgestimmt und wollen beim Haupt-BR am Mutterstandort mitwählen.
Meine Frage: Darf der Arbeitgeber das verbieten?