BR-Mitglied übernimmt keine Zusatzaufgaben
Hallo, kann ein Mitglied die Mitarbeit an allen Aufgaben und ggf. Zusatzterminen verweigern, und ausschließlich zu den ordentlichen Sitzungen erscheinen?
Community-Antworten (7)
11.07.2023 um 16:39 Uhr
Das ist ein Ärgernis und ähnelt ein wenig einem Arbeitnehmer, der nur "Dienst nach Vorschrift" macht.
Und solange er zur Sitzung erscheint, sich dort an die Spielregeln hält und sich an den Beschlüssen beteiligt, erfüllt er seine gesetzlichen Pflichten.
Leider ist der BRV ihm gegenüber nicht weisungsbefugt, insofern lassen sich keine Zusatzaufgaben delegieren.
Das einzige was mir einfällt ist, dass er einen Pflichtverstoß begehen würde, wenn er auch notwendige Fortbildungen zu den verweigerten Zusatzterminen zählen würde. Denn dann könnte er sein Amt nicht ordnungsgemäß ausüben. Das müsste man ihm dann mal unter die Nase reiben.
Ansonsten ist das Geschick des Gremiums und/oder des BRV gefragt, ihn an die Arbeit zu bekommen. Was schwierig ist, denn man kann in einem Ehrenamt nur schwer irgendwelche Anreize setzen, sich mehr zu engagieren. Vor allem, wenn man zunehmende den Eindruck gewinnt, jemand wäre nur wegen des besonderen Kündigungsschutzes dabei.
11.07.2023 um 17:50 Uhr
darüber lohnt es sich erst nachzudenken, wenn man weiß, was für zusätzliche Aufgaben und Termine das überhaupt sein sollen.
12.07.2023 um 10:46 Uhr
Zu den außerordentlichen Sitzungen muss das BRM auch erscheinen sowie zumindest die Grundschulungen machen - das war es.
Gewählt ist gewählt, das hat das Gremium auch zu respektieren.
12.07.2023 um 13:56 Uhr
" sowie zumindest die Grundschulungen machen" ach wie schön wäre es wenn das Nichtmachen bestraft wüde.
12.07.2023 um 14:11 Uhr
"ach wie schön wäre es wenn das Nichtmachen bestraft wüde. "
...ist denn schonmal jemand so weit gegangen, deswegen §23 zu ziehen? ;-)
12.07.2023 um 14:18 Uhr
Wir sind ein Neuner Gremium und da haben wir eigentlich immer so 1-2 die sich nur zur Sitzung sehen lassen und ansonsten keine Lust haben was Extra zu machen.... ist halt so :-)
13.07.2023 um 16:56 Uhr
"...ist denn schonmal jemand so weit gegangen, deswegen §23 zu ziehen?"
Wenn die Ersatzmitglieder schlangestehen vielleicht. Wenn das Gremium gerade so voll geworden ist eher schlecht. :D
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