W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderungskündigung bei Verweigerung von Zusatzaufgaben - BR ratlos

B
Bertl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Experten

bei uns herscht kein gutes Betriebsklima mehr. Die Mitarbeiter bekommen/sollen Zusatzaufgaben übernehmen. Natürlich lehnen die Mitarbeiter dies ab, und sagen, ich mache meine Arbeit für die ich eingestellt wurde und fertig.

Der AG ist verärgert darüber und will nun jedem MA der Zusatzaufgaben verweigert, eine Änderungskündigung aussprechen mit der Verankerung, dass der MA für Zusatzaufgaben herangezogen werden kann.

Was sagt ihr dazu, und was kann/soll der BR machen bzw. sich verhalten?

Danke für die Hilfe Gruß Bertl

3.85701

Community-Antworten (1)

F
Frosch

13.04.2008 um 16:26 Uhr

Auch ne Änderungskündigung unterliegt dem Kündigungsschutzgesetz. Ganz so einfach, nur weil der AG gerne noch was neues in den AV schreiben möchte, kann er die nicht aussprechen. Ganz abgesehen davon ist der BR bei Änderungskündigungen genauso anzuhören wie bei jeder anderen Kündigung auch.

Ihre Antwort