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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zusatzaufgaben/Änderung der Jobbeschreibung - was kann der BR tun?

C
claudia
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Forumnutzer,

Wir stehen als BR vor folgendem Problem:

Wir sind eine Airline und haben und anderem eine "Golden Lounge" am Flughafen. Die 2 MA sind eigentlich dafür eingestellt, sich um die Business Class Kunden zu kümmern. Bisher hatten wir noch 2 MA einer Fremdfirma, die sich um die Essenszubereitung, das Geschirr, die Reinigung der Duschen und Toiletten usw. gekümmert haben. Aufgrund der angespannten Lage hat man diese aber nun gekündigt und unsere Kollegn müßen dies jetzt mitmachen. Und hier sind wir bei den Problemen:

1.)Die Kollegen beziehen sich auf Ihre Jobbeschreibung. Dort ist in keinster Weise erwähnt das sie auch Putzen usw. müßen. Können Sie sich aufgrund dessen weigern ?

2.) Was ist wenn jemand der MA beim putzen in der Dusche ausrutscht ?

3.) 3. Es gibt Hygiene Vorschriften : Essenszubereitung und reinigen der Nassbereiche sind nicht erlaubt.

Sollte die GL auf die Idee kommen die Jobbeschreibung zu erweitern, muss die von den Kollegen unterschrieben werden ?

Es wäre für uns schon sehr hilfreich einfach ein paar Meinungen anderer BR´S zu bekommen.

Vielen Dank im vorraus !

Gruß

Claudia

2.18601

Community-Antworten (1)

F
Fayence

09.09.2006 um 11:55 Uhr

Claudia,

was ich in Deiner Fragestellung stark vermisse, ist die Beschreibung dessen, ob Ihr als BR von diesen geplanten Veränderungen informiert worden seid und wie Ihr bislang Eure Rechte wahrgenommen habt. Zumindest fallen mir diverse §§ aus dem BetrVG mit den dazugehörigen Rechten eines BRs ein.

  1. M.E. muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden. Als BR würde ich mich intensiv mit dem Versetzungsbegriff befassen.

  2. Ausrutschen kann man auch in einer Lounge...; ist natürlich ein Arbeitsunfall! Es muss bei Euch doch mind. einen Ansprechpartner im ASA geben. Was sagt denn dieser?

  3. Wenn es diese Vorschrift gibt, würde ich als BR auf die Einhaltung derer drängen. Auch das Gewerbeaufsichtsamt wird weiter helfen.

Änderung der Jobbeschreibung: Siehe Änderungskündigung!

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