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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Inflationsausgleichsprämie

H
Haymarket
Jan 2024 bearbeitet

Unser AG zahlt in Raten für ein Jahr die Inflationsausgleichsprämie. Diese ist gestaffelt nach Verdienst, also wer gut verdient bekommt nur einen Teilbetrag, weniger gut verdienende erhalten dagegen die volle Summe, das haben wir als BR auch als gerecht empfunden und dem zugestimmt. Es gibt aber auch Kollegen, die gar nichts bekommen, wie beispielsweise ein AN, der in der aktiven Altersteilzeit ist oder Kollegen, die kürzlich eine Gehaltserhöhung bekommen haben. Kann der AG das so festlegen oder müssten grundsätzlich alle AN diese Inflationsausgleichsprämie bekommen?

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Community-Antworten (3)

J
jutti1965

15.01.2024 um 11:29 Uhr

Eine Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitern ausgezahlt werden, sondern muss, wenn, an alle gehen. Denn innerhalb eines Unternehmens gilt grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Auszahlung von unterschiedlichen Summen ist allerdings grundsätzlich möglich. „Für unterschiedliche Verteilungen braucht der Arbeitgeber aber sachliche, nachvollziehbare Gründe.“ Soweit im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, hat der ein Mitbestimmungsrecht. Der Verteilmodus wird dann dort verhandelt und geregelt.

R
RudiRadeberger

15.01.2024 um 11:32 Uhr

Nein, er muss die Prämie nicht an alle MA auszahlen. Er kann aus sachlichen Gründen Gruppen von MA bilden und diese von der Zahlung ausschließen. Ich kann aber nicht sagen, ob die von dir genannten Gründe einen sachlichen oder unsachlichen Grund darstellen.

M
Muschelschubser

15.01.2024 um 12:21 Uhr

Die Frage ist, ob Ihr in Eurer Vereinbarung diese Ausnahmen definiert habt.

Abweichungen von einer zweiseitig geschlossenen Regelung bedürfen m.E. einer erneuten Mitbestimmung.

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