In unserem Betrieb haben Mitarbeiter bei verschiedenen Versicheren Verträge zur BAV.
Bei einer Versicherungsgesellschaft (Problembär) besteht seid 01.01.2022 folgendes Problem.

Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz muß die Sozialversicherungsersparnis des AG von ca. 15% in diese Verträge eingezahlt werden. Da die Versicherer den zusätzlichen Betrag nicht wollen haben die meisten den Eigenbeitrag um den AG - Zuschuss gekürzt, wodurch der Betrag also gleich bleibt.

Die oben genannte Versicherung, hat ohne die Mitarbeiter zu beraten für jedem einen Zusatzvertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen.
Welche sich aus wirtschaftlicher Sicht nicht rechnen (z.B. durch hohes Lebensalter oder geringer Beitrag).

Uns stellten sich folgende Fragen:
1. Darf die Firma das.
2. Hätte der BR ein Mitbestimmungrecht gehabt oder hat er noch es noch da dieses nicht
ausgeübt wurde §87 Lohnbestandteile.
3. Können wir die Rückabwicklung verlagen.

freundliche Güße