Erstellt am 10.07.2014 um 10:35 Uhr von arkalus
Hallo Michael,
grundsätzlich hat jeder Anspruch auf eine Betriebliche Altersversorgung.
Die Frage ist hier, wie diese finanziert wird.
verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Lohnes, muss der Arbeitgeber entsprechend eine Altersversorgung machen, unabhänig davon was eure BV regelt (Gesetz und Tarif gelten vor BV's).
http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/
Erstellt am 10.07.2014 um 11:28 Uhr von MichaelS
Hallo Arkalus,
vielen Dank für die rasche Antwort. Lass es mich anders formulieren. Der AG-Anteil unserer Altersversorung ist in der BV geregelt und liegt höher als üblich. Diese Regelung gilt gemäß BV nur für unbefristete AN.
Müssen wir nun allen AN diese Konditionen anbieten? Kann unser Chef, wie bei dieser Neueinstellung, einzelne befristete AN herauspicken?
Erstellt am 10.07.2014 um 12:51 Uhr von gironimo
Besser geht immer.
In der BV steht ja nur, dass die unbefristeten "Anspruch" haben. Nicht aber, dass der AG sich verpflichtet den befristeten nichts zu geben (was auch nicht ok wäre.).
Erstellt am 10.07.2014 um 15:59 Uhr von klammermann
Ich würde das nicht so einfach beantworten. Wenn man manchen befristet angestellten einen AG-Zuschuss zur bAV zahlt und manchen nicht, kann man Probleme mit der Gleichbehandlung nach AGG bekommen. Hier ist ein objektiv umschriebener Personenkreis notwenig, um begründen zu können, warum manche was bekommen und manche nicht.
Erstellt am 10.07.2014 um 16:16 Uhr von ganther
Ach wohl nicht. Wenn dann die allgemeine Gleichbehandlung. Lasst doch den AG machen. Die befristete können sich vielleicht mal freuen
Erstellt am 10.07.2014 um 17:18 Uhr von MichaelS
Es geht nicht darum, dass sich die Befristeten freuen, sondern darum, dass wir unbefristeten auf Lohn verzichten, um den Mitarbeiterstamm zu halten. Und nun kommt es zu einer befristeten Neueinstellung (aufgrund des Weggangs eines AN) und für den neuen AN wird auf einmal viel Geld locker gemacht.