Kann der Chef über die Betriebsvereinbarung hinaus gehen?
Hallo,
in unserer Betriebsvereinbarung steht der Passus, dass nur unbefristete Mitarbeiter Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge haben. Unser neuer Chef ist der Meinung, er könne bei einer Neueinstellung mit dem neuen Mitarbeiter über die BV hinausgehen und hat ihm trotz Befristung die betriebliche Altersvorsorge zugesagt. Momentan haben wir 2 weitere befristete MA ohne betriebliche Altersvorsorge und ein weiterer MA soll eingestellt werden. Wir sind in einer misslichen Lage, da wir momentan überall sparen und alle Mitarbeiter freiwillig auf etwas Gehalt verzichten.
Was gilt nun? Welche Rechte haben die beiden befristeten MA? Müssen wir dem Neuzugang auch die betriebliche Altersvorsorge anbeiten?
Community-Antworten (6)
10.07.2014 um 12:35 Uhr
Hallo Michael,
grundsätzlich hat jeder Anspruch auf eine Betriebliche Altersversorgung. Die Frage ist hier, wie diese finanziert wird. verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Lohnes, muss der Arbeitgeber entsprechend eine Altersversorgung machen, unabhänig davon was eure BV regelt (Gesetz und Tarif gelten vor BV's).
10.07.2014 um 13:28 Uhr
Hallo Arkalus,
vielen Dank für die rasche Antwort. Lass es mich anders formulieren. Der AG-Anteil unserer Altersversorung ist in der BV geregelt und liegt höher als üblich. Diese Regelung gilt gemäß BV nur für unbefristete AN.
Müssen wir nun allen AN diese Konditionen anbieten? Kann unser Chef, wie bei dieser Neueinstellung, einzelne befristete AN herauspicken?
10.07.2014 um 14:51 Uhr
Besser geht immer.
In der BV steht ja nur, dass die unbefristeten "Anspruch" haben. Nicht aber, dass der AG sich verpflichtet den befristeten nichts zu geben (was auch nicht ok wäre.).
10.07.2014 um 17:59 Uhr
Ich würde das nicht so einfach beantworten. Wenn man manchen befristet angestellten einen AG-Zuschuss zur bAV zahlt und manchen nicht, kann man Probleme mit der Gleichbehandlung nach AGG bekommen. Hier ist ein objektiv umschriebener Personenkreis notwenig, um begründen zu können, warum manche was bekommen und manche nicht.
10.07.2014 um 18:16 Uhr
Ach wohl nicht. Wenn dann die allgemeine Gleichbehandlung. Lasst doch den AG machen. Die befristete können sich vielleicht mal freuen
10.07.2014 um 19:18 Uhr
Es geht nicht darum, dass sich die Befristeten freuen, sondern darum, dass wir unbefristeten auf Lohn verzichten, um den Mitarbeiterstamm zu halten. Und nun kommt es zu einer befristeten Neueinstellung (aufgrund des Weggangs eines AN) und für den neuen AN wird auf einmal viel Geld locker gemacht.
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