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altersvorsorge

R
ralle75
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich habe eine Frage zur betrieblichen Altersvorsorge! Ist es rechtlich korrekt, wenn der Arbeitgeber für ältere Arbeitnehmer (längere Betriebszugehörigkeit) zusätzlich zu der tariflichen Altersvorsorge in einen "Altersvorsorge Fond" In der ab 2007 keine neuen Arbeitnehmer aufgenommen wurden, Einzahlungen macht, und die AN die nach 2007 angefangen sind dieses nicht mehr zusteht? Im klartext Ist es rechtlich korrekt wenn für die einen einen Betrag, von sagen wir, 2500 € (historisch) + 600 € (tariflich) und für die anderen (nach 2007) 600 Euro (tariflich) in die Altersvorsorge gesteckt wird? BIN GESPANNT AUF DIE ANTWORTEN

GRUß KALLE

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Community-Antworten (3)

C
celestro

26.01.2019 um 00:51 Uhr

Der AG kann sich entschließen, irgendwelche Dinge an neue Mitarbeiter nicht mehr zu bezahlen. Also zumindest kenne ich das so.

S
Schlawutzel

26.01.2019 um 13:05 Uhr

Bei uns passiert so was ständig. Je länger Mitarbeiter dabei sind, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass sie besser gestellt sind. Bestandsschutz.

P
paula

26.01.2019 um 23:21 Uhr

Stichtagsregelungen sind zulässig. Dadurch verstößt der AG noch nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

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