Aufgaben des Betriebsrates / Pflichten des Arbeitgebers bei Altersvorsorge für seine AN?
Unser Arbeitgeber hat vor zehn Jahren mit einer Versicherung einen Kollektivvertrag für eine zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen. Dieser betraf alle damals eingestellten Kollegen. Fünf Jahre später wurden die neuen Kollegen schon von diesem Kollektivvertrag ausgeschlossen. In diesem Kollektivvertrag war festgeschrieben, dass im Falle einer Anhebung der Gehälter auch die abzuführenden Beiträge für diese Altersvorsorge zu erhöhen sind. Der Arbeitgeber blieb kam auch seiner Vertragspflicht nicht nach, trotz Erhöhung der Gehälter bliebt der Betrag für diese zusätzliche Altersvorsorge auf dem Niveau von 2002. Ausgehend von der gesetzlichen Pflicht des Arbeitgebers, sich an der Altersvorsorge zu beteiligen, können wir als Betriebsrat, was die aus diesem Kollektivvertrag resultierenden Pflichten betrifft, dem Arbeitgeber auf die Finger klopfen? Oder kann er uns zu Recht zurückweisen, weil er meint, dass gehöre nicht zu unseren Aufgaben?
Community-Antworten (3)
22.09.2012 um 16:41 Uhr
Der BR kann nur im Rahmen von Beschlussverfahren auf Einhaltung der BV klagen. Hier sollten aber die AN sich schnellstens gut anwaltlich beraten zu lassen, damit nicht Ansprueche verloren gehen. Wie koennen AN und BR nur so.lange solche Verstoesse hinnehmen??!
22.09.2012 um 16:46 Uhr
was denkst du wie so etwas sein kann?
und bitte sei realistisch, lebensnah und fair.
22.09.2012 um 20:39 Uhr
Heißt denn in dieser Frage "Kollektivvertrag" auch Betriebsvereinbarung? Ich denke eher nein. Hier hat der AG einen Vetrag mit der Versicherung abgeschlossen.
Andererseits - wenn der AG für einen AN etwas zahlt, ist das ein Entgeltbestandteil und gehört zu den mitzubestimmenden Regeln bei Entlohnungsgrundsätzen ( § 87 BetrVG).
Ich würde also erst einmal beim AG vorstellig werden und ihn um Auskunft über sein Handeln bitten. Dann würde ich mir den Versicherungsvertrag einmal unter die Lupe nehmen.
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