Betriebliche Altersvorsorge
In unserem Betrieb besteht eine betriebliche Altersvorsorge. § 87 Nr. 10 ist anwendbar. Nun gibt es darüber keine BV sondern eine Versorgungsordnung, damals nur vom Unternehmen unterschrieben, nicht vom BR. Nun hat die Versicherungsgesellschaft dem Unternehmen den Vertrag gekündigt. Für Mitarbeiter, die seit 2016 im Unternehmen sind, gibt es nun keine betriebliche Altersvorsorge. Das Unternehmen sucht, wohl.
Verträge vor 2016 werden weiter bedient.
Dies haben wir so beiläufig erfahren. Wie sollen wir damit umgehen. Was machen wir mit den neuen Mitarbeitern ab 2016?