Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge In unserem Betrieb besteht eine betriebliche Altersvorsorge. § 87 Nr. 10 ist anwendbar. Nun gibt es darüber keine BV sondern eine Versorgungsordnung, damals nur vom Unternehmen unterschrieben, nicht vom BR. Nun hat die Versicherungsgesellschaft dem Unternehmen den Vertrag gekündigt. Für Mitarbeiter, die seit 2016 im Unternehmen sind, gibt es nun keine betriebliche Altersvorsorge. Das Unternehmen sucht, wohl. Verträge vor 2016 werden weiter bedient. Dies haben wir so beiläufig erfahren. Wie sollen wir damit umgehen. Was machen wir mit den neuen Mitarbeitern ab 2016?
Community-Antworten (1)
21.10.2016 um 11:50 Uhr
Rechtsgrundlage für die bestehende Versorgungszusage ist demnach wohl eine Gesamtzusage. Diese ist gegnüber denjenigen denen sie gemacht wurde bindend. Ich würde davon ausgehen, dass sie, so lange sie im Unternehmen besteht auch automatisch denjenigen gegenüber bindend ist, die später neu in das Unternehmen eintreten.
Das Schließen des Versorgungswerkes für zukünftige Neueintritte ist problemlos möglich.
Grundsätzlich könnenauch bestehende Versorgungszusagen aufgekündigt werden. Hierbei ist die Dreistufen Theorie des Bundesarbeitsgerichtes zwingend zu beachten. Je tiefer der Eingriff ist, um so erheblicher müssen die Gründe sein. Wenn ich es aber richtig verstehe, soll hier in die bestehenden Versorgungszusagen nicht eingegriffen werden.
Ich denke dass es das Beste wäre, den Sachverhalt mit dem Unternehmer zu erörtern und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
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