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Abmahnung bei Arbeitsunfall

K
Klingu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns hatte ein Kollege einen Arbeitsunfall. Er ist an einem Anlagenteil geklettert und weggerutscht und hat sich die Schulter ausgekugelt, jetzt ist er zwei Wochen krank.

Welche genauen Beweggründe er hatte weiß ich aktuell noch nicht, gehe aber fest davon aus das der Unfall nicht absichtlich provoziert wurde. Der Mitarbeiter wollt sicherlich nur eine Störung oder ein Problem schnell beseitigen.

Der Abteilungsleiter ist der Meinung das der Unfall eigenverschulden ist und droht mit Konsequenzen.

Jetzt zu meine fragen: Muss irgendwo ausgeschildert sein das dort ein Hochkletter verbot besteht? Ist eine Abmahnung Rechtens? Wie kann ich den Mitarbeiter vor Konsequenzen schützen?

4.61107

Community-Antworten (7)

Z
Zappelmann

12.01.2017 um 09:20 Uhr

Ganz kurz:

  1. Nein
  2. Ja
  3. Nein

Mit Sicherheit seid ihr alle regelmäßig belehrt worden. Oder? Und was ein Aufstieg oder eine Treppe/Leiter ist, und wozu die da sind, das sollte auch bekannt sein. Der Kollege kann froh sein, dass er sich NUR den Arm ausgekugelt hat, ich hab da ganz andere Sachen gesehen, die aus Faulheit, Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn entstanden sind. Mit der Abmahnung ist er gut bedient, man sollte auch annehmen, dass er den gleichen Fehler nicht ein zweites mal macht, damit sollte man es ruhen lassen.

G
gironimo

12.01.2017 um 09:20 Uhr

Eine Abmahnung wäre ja nur ok, wenn der AG zuvor alles getan hat, um den Unfall zu vermeiden. Also Sicherheitsmaßnahmen, Warnhinweise, Schulungen, Arbeitsanweisungen usw.

Ich würde auch den AG auffordern, nunmehr Zeit dafür aufzuwenden, herauszufinden was getan werden kann, um zukünftig weitere Unfälle dieser Art zu verhindern.

W
WillsWissen

12.01.2017 um 09:21 Uhr

Wie wäre es mit § 87 Abs. 1 Nr.7 Vielleicht solltet ihr Euren Pflichten in dem Bereich nachkommen anstatt zu versuchen einen Kollegen vor einer Abmahnung, die er meiner Ansicht nach zurecht bekommt, zu schützen. Ich gehe einfach mal davon aus, dass es in Eurem Unternehmen auch eine Leiter gibt die er hätte benutzen können bzw. müssen.

K
kratzbürste

12.01.2017 um 09:32 Uhr

..... und eine Gefährdungsbeurteilung. ......

K
Klingu

12.01.2017 um 09:45 Uhr

Warnhinweise hängen nicht aus, aber im Grunde habt ihr Recht. Wir arbeiten gerade an einer besseren Unterweisung für die Kollegen. Eigentlich sollte jeder wissen das wir nicht zu klettern haben, da wir als Betriebsrat immer druck auf dem Arbeitgeber ausgeübt haben.

  1. Sicherheitsunterweisungen machen wir.
  2. Schulungen gibt es auch aber nicht für alles, wird aber dieses Jahr für jeden Mitarbeiter kommen . 3)Arbeitsanweisungen haben wir nicht.

Leider tun sehr viele unserer Kollegen, derart unvernünftige Aktionen, da könnte man viele Abmahnungen verteilen. Das hat damit zu tun das der Führungsstil mal so extrem schlimm war und es der Führung egal war was einem Passieren kann, das will ich jetzt aber nicht alles aufführen.

Wir sind der erste Betriebsrat in der Firma und haben was die Sensibilität des Unfallschutzes angeht viel in die richtige Richtung gelenkt. Nur leider bekommt man alte Verhaltensweisen nicht so schnell aus den Köpfen unserer Kollegen.

Aber habt dank für Eure Antworten, ich werde meine Hausaufgaben machen.

Z
Zappelmann

12.01.2017 um 11:28 Uhr

Nur leider bekommt man alte Verhaltensweisen nicht so schnell aus den Köpfen unserer Kollegen. Das ist viel Arbeit, aber mit GUTEN Unterweisungen und viel Konsequenz bei der Durchsetzung ist das zu schaffen.

P
Pjöööng

12.01.2017 um 12:40 Uhr

Zitat (gironimo): "Eine Abmahnung wäre ja nur ok, wenn der AG zuvor alles getan hat, um den Unfall zu vermeiden. Also Sicherheitsmaßnahmen, Warnhinweise, Schulungen, Arbeitsanweisungen usw. "

Sehe ich nicht so. Auf ein gewisses Maß an gesundem Menschenverstand darf auch ein Arbeitgeber vertrauen. Außerdem ist eine Abmahnung ja keine Strafe, sondern ein legitimes Mittel den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen dass er in einem Maße gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt, welches der Arbeitgeber nicht hinzunehmen bereit ist. Wenn dieser Arbeitnehmer das nächste Mal denkt "Da gehe ich nicht selber rauf, weil ich dann Ärger bekomme, da hole ich lieber einen Fachmann.", dann hat die Abmahnung ihr Ziel ja erreicht.

Im übrigen: Sicherheit kann nicht befohlen werden, sie muss (vor)gelebt werden.

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