Ich arbeite in einem Betrieb der für Müllabfuhr und Stadtreinigung zuständig ist. Dazu haben wir im Winter noch die Aufgabe des Winterdienstes und der Streupflicht. Diese sind durch Bereitschaften in der Woche und am Wochenende abgedeckt.Dieses erfolgt auch unter Zusammenwirkung des Betriebsrates.
Wenn nun durch Krankheit vieler Mitarbeiter die zur Bereitschaft eingeteilt waren der Plan zusammenbricht, darf der Disponent / Furparkleitr ohne den Betriebsrat eine Bereitschaft für die ganze Firma also für jeden Mitarbeiter bestimmen ???