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Bereitschaft

B
Brösel
Jan 2018 bearbeitet

Ich arbeite in einem Betrieb der für Müllabfuhr und Stadtreinigung zuständig ist. Dazu haben wir im Winter noch die Aufgabe des Winterdienstes und der Streupflicht. Diese sind durch Bereitschaften in der Woche und am Wochenende abgedeckt.Dieses erfolgt auch unter Zusammenwirkung des Betriebsrates. Wenn nun durch Krankheit vieler Mitarbeiter die zur Bereitschaft eingeteilt waren der Plan zusammenbricht, darf der Disponent / Furparkleitr ohne den Betriebsrat eine Bereitschaft für die ganze Firma also für jeden Mitarbeiter bestimmen ???

1.01301

Community-Antworten (1)

G
gironimo

12.01.2017 um 09:30 Uhr

Ich sage es mal provokant - wenn der Chef selbst auch zur Schaufel greift. ......

Ansonsten kommt es schon auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit an. Und bei der Einteilung der Dienstpläne und deren Änderungen bleibt der BR in der Mitbestimmung.

Eine höhere Krankheitsrate im Winter dürfte im Außendienst normal sein und eine verfehlte Personalplanung kein Notfall.

Wartet besser nicht erst, bis es dazu kommt; sprecht schon jetzt über Problemlösungen (§92a BetrVG )

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