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Essen und Trinken am Arbeitsplatz

S
scottydog
Jan 2018 bearbeitet

Moin Zusammen, Kann die AG aus ihren Direktions Recht das Trinken und Essen am Arbeitsplatz verbieten ? oder können wir verlangen das es dafür einen BV geben sollten nach §87 BetrVG (1) 1 wir sind einen Warehouse wo alles von Elektronic bis zur Lebensmittel gelagert wird
Danke im voraus für ihren Input

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Community-Antworten (4)

B
bürgermeister

11.01.2017 um 11:23 Uhr

Ich würde mal behaupten kann sie. Zumindest das essen am Arbeitsplatz, dafür sind die Pausen da. Und was zu trinken kann keinem verboten werden, es sei denn es sprechen Hygienische Gründe dagegen. Aber dann muss der AG Stellen einrichten an denen der MA trinken darf/kann. Wäre meine Meinung dazu

P
Pjöööng

11.01.2017 um 11:24 Uhr

Ich würde das unter Ordnung im Betrieb sehen, von daher bedarf es wohl einer BV.

Die sollte schnell ausgehandelt werden können.

B
blackjack

11.01.2017 um 11:57 Uhr

VG Mainz: Essverbot am Arbeitsplatz nur mit Zustimmung des Personalrats

Ein Sparkassenvorstand kann seinen Mitarbeitern im Kundenbereich nicht ohne die Mitbestimmung des Personalrats generell verbieten, am Arbeitsplatz zu essen oder zu trinken.

(Az.: 5 K 819/03.MZ)

G
gironimo

11.01.2017 um 12:09 Uhr

Das ganze hängt eben am Eingangssatz des § 87 BetrVG .... sofern eine gesetzliche (...) Regelung nicht besteht, mitzubestimmen.

Gibt es also eine Vorschrift (Hygiene, Gesundheit, ASI usw) die den AG verpflichtet, gibt es keine Mitbestimmung mehr - sonst aber eben doch.

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