Reisekostenrichtlinie ( Spesen )
Der Arbeitgeber gewährt seit Bestehen des Unternehmens ( 30 Jahre ) Spesen anlog der steuerlichen Sätze. Dazu gibt es eine Richtlinie des Arbeitgebers, wann und bei welcher Gelegenheit Spesen gezahlt werden. Kann der Arbeitgeber die Gewährung der Spesen von heute auf morgen einstellen oder greift hier die betriebliche Übung ?
Community-Antworten (1)
19.02.2015 um 16:17 Uhr
Will er dann per Einzelbeleg abrechnen?
Gibt es dazu Aussagen im Arbeitsvertrag?
Ich würde erst einmal vom Informationsansprüch des BR gebrauch machen und hinterfragen, welche Gründe für eine Änderung bestehen.
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