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Vorschlagsliste Stützunterschriftler zur Doppelunterschrift gezielt angesprochen - Umgehung des § 6 Abs. 5 WO?

S
see12
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, habe die erforderliche Anzahl von Stützunterschriften gehabt. Danach beim Wahlvorstand eingereicht. Dieser hat dann g e z i e l t diese Beschäftigen angesprochen und zu einer zweiten Unterschrift auf ihrer Liste "gedrängt". Danach hat der Wahlvorstand den Leuten eine entsprechend Erklärung unterschreiben lassen, daß die Stützunterschriften auf meiner Liste zurückgezogen werden, außer meiner Unterschrift natürlich. Rechtmäßig, oder Umgehung des § 6 Abs. 5 WO. Kann ich BR-Wahl anfechten bzw. durchsetzen, daß meine Vorschlagsliste gültig ist ?? Wie sind die Fristen bei einr solchen Anfechtung der BR-Wahl ?

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Community-Antworten (8)

R
ridgebach

27.05.2008 um 12:13 Uhr

Halo see12, eventuell hilft Dir das weiter, aus Erf. Kom., Die Unterzeichnung von Wahlvorschlägen ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Auch sie kann daher nach Eingang des Wahlvorschlags beim Wahlvorstand nicht mehr zurückgezogen werden (BAG 1. 6. 1966 AP WO § 6 Nr. 2). Dies gilt nicht für den Sonderfall, dass ein Wahlberechtigter unzulässigerweise mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet hat, der in § 6 V WO speziell geregelt ist. Vor Einreichen des Wahlvorschlags kann der Wahlberechtigte seine Unterstützung jedenfalls durch Erklärung ggü. dem Wahlvorstand zurückziehen bzw. widerrufen (Fitting Rn. 55), soweit man nicht schon ausreichen lässt, dass er schlicht seine Unterschrift durchstreicht (GK-BetrVG/Kreutz Rn. 95).

I
Immie

27.05.2008 um 12:24 Uhr

@see12 Fitting 22. Aufl §6 WO RN 14 ...eine nachträgliche Rücknahme der Unterschrift auf einem ordnungsgemäß eingereichten Wahlvorschlag hat keine Bedeutung für die Gültigkeit der Liste...

Fitting 22. Aufl §8 WO RN 6 ...diese Regelung hat den Zweck zu verhindern, das auf AN, die bereits eine Liste unterzeichnet haben, eingewirkt wird, ihre Unterschrift zurückzuziehen, um auf diese Weise eine unerwünschte Liste zu Fall zu bringen...

Deine Liste ist gültig.

K
Kölner

27.05.2008 um 12:25 Uhr

@see112 Keine Chance. Du hast Dir die falschen Unterstützer ausgesucht!

C
Catweazle

27.05.2008 um 12:35 Uhr

@Kölner,

die Liste war schon beim Wahlvorstand eingereicht!!!

S
see12

27.05.2008 um 12:48 Uhr

Hallo, wollte nicht unterschiedliche Meinungen hören, sondern die RICHTIGE Antwort auf meine konkrete Frage. PS: Liste mit Unterschriften hatte ich, wie Kölner schon anmerkte, schon beim Wahlvorstand eingereicht. Erst danach wurden Mitarbeiter zur Doppelunterschrift "gedrängt".

I
Immie

27.05.2008 um 13:05 Uhr

@see12 Du bist ja niedlich. §8 WO ist auch keine "Meinung".

B
Benno_BRB

28.05.2008 um 14:14 Uhr

Ich würde die Wahl genau beobachten, für mich persönlich protokollieren, Zeugen "merken" und u.U. in der gesetzlichen Frist bei den entsprechenden Gremien eine Manipulation der Wahl geltend machen. Der WV sollte sehr vorsichtig sein, mit seinen Aktivitäten. Möglicherweise reicht ja schon der Verdacht aus, den AG auf den Plan zu rufen, der dann die Arbeitsgerichte anstrengt um seinen BR, der möglicherweise in einer manipulierten Wahl gewählt wurde, durch eine Erklärung der Nichtigkeit der Wahl eine BR-lose Zeit zu erwirken und somit dann alle Errungenschaften der "alten" BR's loswird, ohne auch nur einen weiteren Finger "krumm" machen zu müssen...

Manchmal hilft Kopfschütteln nicht viel...

I
Immie

28.05.2008 um 23:05 Uhr

@see12 Alles zurück. Der WV muss dich darüber informieren das deine Unterschriften futsch sind, und eine angemessene Frist geben (3 Tage) um neue Stützunterschriften zu sammeln. Unterlässt er dies wird die Wahl anfechtbar.

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