Erstellt am 12.02.2008 um 08:19 Uhr von VIONÄR
Christliche Pseudogewerkschaften sind bekannt für Gefälligkeitstarifverträge, da kann man nur davon abraten, sich damit einzulassen. Der DGB hat übrigens die Tariffähigkeit dieser Gruppierungen angezweifelt, da das zu vertretende Klientel nicht vorhanden zu sein scheint!
Deshalb: Tarifverträge nur mit DGB- Gewerkschaften!
Erstellt am 12.02.2008 um 09:24 Uhr von Jube
@Beni
Ich gebe Vionär Recht. So eine Anlehnung sollte im AV genauer beschrieben sein (es gelten die §§... des TV...), nur dann gibt es auch einen Anspruch. Da AG aber in der Regel "Rosinenpicker" sind, werden sie solche Ansprüche dort wahrscheinlich nicht festschreiben.
Erstellt am 12.02.2008 um 10:24 Uhr von pit47
Hallo Beni,
ihr solltet den Anspruch innerhalb eines Monates nach der Ablehnung der Zahlung gerichtlich geltend machen, sonst verfällt der Anspruch.
Siehe auch § 19.4 MTV der CGZP und AMP.
Erstellt am 12.02.2008 um 14:06 Uhr von Beni
@pit47
Hallo pit,
anscheinend kennst Du den Vetrag auch. §19.4 des "christlichen" TV ist mir bekannt.
folgendes zu den Fristen.
-) 01.01.2008 ist doch der erste mögliche Termin an dem eine Zahlung fällig wird.
-) die Zahlung muss mit der Gehaltsabrechnung für den Februar erfolgen (sprich jetzt)
-) wenn keine Zahlung erfolgt, müssen die MA Einspruch erheben und nach der Ablehnung oder einen Monat später es gerichtlich einfordern. Hierfür haben sie wiederum einen Monat Zeit.
Sehe ich es richtig?
Ich denke es gibt sehr viele betroffene Arbeitnehmer, die unter diese Regelung fallen, da die Zeitarbeit in Deutschland brummt und Equal-Pay in den seltensten Fällen gezahlt wird.
Erstellt am 12.02.2008 um 14:34 Uhr von pit47
Hallo beni,
Du siehst es richtig.