Christlicher Tarifvertrag Jubiläumszahlung - jemand von Euch Erfahrung damit?
Hallo zusammen,
Hat jemand von Euch Erfahrung mit dem christlichen TV? Wir, ein Dienstleister, verleihen MA in AÜ und lehnen uns zur Umgehung des Equal Pay einzelvertraglich an den christlichen TV an. Nun steht in diesem unter §14, dass nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 250€ zu zahlen sei. Eine solche Zahlung ist in unseren Arbeitsverträgen (AN-Verleiher) nicht vorgesehen. Nun fordern einige unsere MA, und ich meine zu Recht, diese Zahlung, da der TV ja Bestandteil des Arbeitvertrages geworden ist. Unsere Firma zahlt laut den Arbeitsverträgen mehr als im christlichen TV vorgesehen ist, weigert sich aber diese Jubiläumszahlung zu leisten. Begründung: Wir zahlen ja schon mehr als im christlichen TV steht.
Was können wir machen?
Community-Antworten (5)
12.02.2008 um 09:19 Uhr
Christliche Pseudogewerkschaften sind bekannt für Gefälligkeitstarifverträge, da kann man nur davon abraten, sich damit einzulassen. Der DGB hat übrigens die Tariffähigkeit dieser Gruppierungen angezweifelt, da das zu vertretende Klientel nicht vorhanden zu sein scheint! Deshalb: Tarifverträge nur mit DGB- Gewerkschaften!
12.02.2008 um 10:24 Uhr
@Beni Ich gebe Vionär Recht. So eine Anlehnung sollte im AV genauer beschrieben sein (es gelten die §§... des TV...), nur dann gibt es auch einen Anspruch. Da AG aber in der Regel "Rosinenpicker" sind, werden sie solche Ansprüche dort wahrscheinlich nicht festschreiben.
12.02.2008 um 11:24 Uhr
Hallo Beni, ihr solltet den Anspruch innerhalb eines Monates nach der Ablehnung der Zahlung gerichtlich geltend machen, sonst verfällt der Anspruch. Siehe auch § 19.4 MTV der CGZP und AMP.
12.02.2008 um 15:06 Uhr
@pit47 Hallo pit, anscheinend kennst Du den Vetrag auch. §19.4 des "christlichen" TV ist mir bekannt. folgendes zu den Fristen. -) 01.01.2008 ist doch der erste mögliche Termin an dem eine Zahlung fällig wird. -) die Zahlung muss mit der Gehaltsabrechnung für den Februar erfolgen (sprich jetzt) -) wenn keine Zahlung erfolgt, müssen die MA Einspruch erheben und nach der Ablehnung oder einen Monat später es gerichtlich einfordern. Hierfür haben sie wiederum einen Monat Zeit. Sehe ich es richtig? Ich denke es gibt sehr viele betroffene Arbeitnehmer, die unter diese Regelung fallen, da die Zeitarbeit in Deutschland brummt und Equal-Pay in den seltensten Fällen gezahlt wird.
12.02.2008 um 15:34 Uhr
Hallo beni, Du siehst es richtig.
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